Index: L46101 Tierhaltung Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs2;AVG §68 Abs4 litd;TierschutzG Bgld 1950;
Rechtssatz: Die in der Verhandlungsniederschrift zitierten von der Behörde getroffenen Anordnungen, worin (hier) der Verwahrer beschlagnahmter Tiere aufgefordert wird, diese dem Bf binnen bestimmter Frist bei Androhung sonstiger Zwangsmaßnahmen auszufolgen, st... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/08/0058 E 22. September 1983 RS 3 Stammrechtssatz Die Wiedergabe einer Rechtsansicht, von Tatsachen, der Hinweis auf Vorgänge des Verfahrens, Rechtsbelehrungen und dergleichen können nicht als verbindliche Erledigung, also nicht als
Spruch: im Sinne des § 58 Abs 1 AVG 1950 gewertet werden. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §57 Abs1;AVG §58 Abs1;VwGG §42 Abs2 litb;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Durch eine "Einladung", einen bestimmten Geldbetrag einzuzahlen (hier: für die Verleihung der Staatsbürgerschaft), ist keine Angelegenheit des Verwaltungsrechtes normativ, also rechtsgestaltend entschieden worden, wenn auch nachteilige Folgewirkungen im Falle der Ni... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;B-VG Art130 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0934/73 B VS 15. Dezember 1977 VwSlg 9458 A/1973 RS 1 Stammrechtssatz Enthält eine an eine bestimmte Person gerichtete Erledigung die Bezeichnung der Behörde, den
Spruch: und die Unterschrift oder auch die Beglaubigung, dann is... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §16 Abs1;AVG §58 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/168;
Rechtssatz: Die Bezeichnung als "Aktenvermerk" stellt einen Hinweis auf den fehlenden Bescheidwillen der Behörde dar. Schlagworte Einhaltung der Formvorschriften European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1985170103.X03 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §16 Abs1;AVG §58 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/168;
Rechtssatz: Aktenvermerke sind in der Regel Beurkundungen; als solche sind sie nicht als Bescheid anzusehen. Schlagworte Einhaltung der Formvorschriften European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1985170103.X02 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §61 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 61 Abs 2 AVG gilt dann, wenn ein Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung enthält, das Rechtsmittel als rechtzeitig eingebracht, wenn es innerhalb der gesetzlichen Frist eingebracht wird. Diese Frist beträgt im Falle einer Berufung zwei Wochen (§ 63 Abs 5 AVG). Mangels einer diesbezüglichen Regelung (etwa iSd § 93 Abs 4 BAO) hat selb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖffD 1988/9, S 31;
Rechtssatz: Das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung ist für den Bescheidcharakter einer behördlichen Erledigung ebenso wenig entscheidend wie eine Gliederung dieser Erledigung nach
Spruch: und
Begründung: . Schlagworte Einhaltung der FormvorschriftenBescheidchar... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖffD 1988/9, S 31;
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzes ist die Möglichkeit einer Bekämpfung einer behördlichen Entscheidung oder Verfügung, die nicht ausdrücklich als Bescheid bezeichnet ist, sei es im Instanzenzug, sei es vor dem VwGH geboten, wenn aus dieser Erledigung eindeutig der Charakter einer ind... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖffD 1988/9, S 31; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/05/0032 E 18. Dezember 1984 RS 1 Stammrechtssatz Die ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid ist nach der für sich allein gesehenen unabdingbaren
Norm: des § 58 Abs 1 AVG 1950 nur dann nicht wesentlich, wenn der Inhalt einer behördlichen Erledigung, also ihr Wortlaut und... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖffD 1988/9, S 31; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0224 B 9. Oktober 1985 RS 3 Stammrechtssatz Der mit der Bestimmung des § 58 Abs 1 AVG 1950 angestrebte Zweck, nämlich durch die ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid für den Betroffenen Klarheit und damit Rechtssicherheit zu schaffen, ist nur dann erreicht, wenn di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖffD 1988/9, S 31;
Rechtssatz: An eine behördliche Erledigung, die nicht ausdrücklich als Bescheid bezeichnet ist, ist hinsichtlich der Wertung als Bescheid nach ihrem Inhalt ein strenger Maßstab anzulegen. Schlagworte Einhaltung der FormvorschriftenBescheidcharakter Bescheidbegriff Inhalt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines mittels EDV erstellten Zahlungs- und Verrechnungsauftrages (hier: des Arbeitsamtes) muss die Urschrift nicht mit der Ausfertigung völlig übereinstimmen, sondern es genügt vielmehr die Unterschrift des Genehmigenden auf dem Zahlungs- und Verrechnungsauftrag, damit ein Bescheid iSd § 58 AVG vorliegt. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0094 E 27. November 1985 RS 1 Stammrechtssatz Im Wortlaut der behördlichen Erledigung muss selbst zum Ausdruck kommen, dass die Behörde eine Verwaltungssache in rechtsverbindlicher Weise erledigt. Bloße Schlüsse aus der Erledigung iVm den Verwaltungsakten und den einschlägi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;B-VG Art130 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0934/73 B VS 15. Dezember 1977 VwSlg 9458 A/1977 RS 1 Stammrechtssatz Enthält eine an eine bestimmte Person gerichtete Erledigung die Bezeichnung der Behörde, den
Spruch: und die Unterschrift oder auch die Beglaubigung, dann is... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1988/9, 31;
Rechtssatz: Für den Bescheidcharakter einer Erledigung ist es nicht entscheidend, dass die Erledigung nicht in Absätze gegliedert wurde, sodass sich keine klare Aufteilung in einen
Spruch: und eine
Begründung: erkennen lässt, und keine Rechtsmittelbelehrung, jedoch eine Anrede und eine ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1988/9, 31; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0202 E 11. März 1988 VwSlg 12668 A/1988 RS 3 Stammrechtssatz Die Wiedergabe einer Rechtsansicht, von Tatsachen, der Hinweis auf Vorgänge des Verfahrens, Rechtsbelehrungen und dergleichen können nicht als verbindliche Erledigung also nicht als
Spruch: iSd § 58 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1988/9, 31;
Rechtssatz: Ein Schreiben der Dienstbehörde: "Sehr geehrter Herr. Auf Grund Ihrer Mitteilung wird Ihnen die Haushaltszulage für ihr Enkelkind rückwirkend mit 30. April 1983 eingestellt, da die Kindesmutter laut ihrer Meldung vom 31. Oktober 1982 eigene Einkünfte bezieht. Der entstande... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1988/9, 31; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0094 E 27. November 1985 RS 1 Stammrechtssatz Im Wortlaut der behördlichen Erledigung muss selbst zum Ausdruck kommen, dass die Behörde eine Verwaltungssache in rechtsverbindlicher Weise erledigt. Bloße Schlüsse aus d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §886;AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;StPO 1975 §270 Abs1;VStG §47 Abs2 idF 1983/176;VwGG §43 Abs3;ZPO §294;ZPO §418 Abs1; Beachte Siehe:
86/02/0123 E 11. Dezember 1986 VwSlg 12333 A/1986 RS 1
86/02/0123 E 11. Dezember 1986 VwSlg 12333 A/1986 RS 2
86/02/0123 E 11. Dezember 1986 Vw... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37166 Kanalabgabe Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;KanalabgabenG Stmk 1955;LAO Stmk 1963 §70;
Rechtssatz: Aus der Erledigung muß die Absicht der Behörde erkennbar sein, mit diesem Verwaltungsakt über individuelle Rechtsverhältnisse oder über ein Parteienbegehren rechtsverbindlich abzusprechen. Dieser normative
Spruch: unterscheidet den Bescheid von eine... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;B-VG Art130 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0934/73 B VS 15. Dezember 1977 VwSlg 9458 A/1973 RS 1 Stammrechtssatz Enthält eine an eine bestimmte Person gerichtete Erledigung die Bezeichnung der Behörde, den
Spruch: und die Unterschrift oder auch die Beglaubigung, dann is... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37166 Kanalabgabe Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;KanalabgabenG Stmk 1955;LAO Stmk 1963 §70;
Rechtssatz: Eine Erledigung, die sich nicht nur als bloßer Wissensakt, sondern als Willensakt darstellt, ist als hoheitlicher, nach außen getretener, individueller und normativer Akt einer Verwaltungsbehörde ein Bescheid. Das Fehlen einer
Begründung: und einer ... mehr lesen...
Rechtssatz: Weder die nicht an den Beschwerdeführer, sondern an den Kommandanten des Truppenübungsplatzes gerichtete Mitteilung des Militärkommandanten noch das mit der Rechtslage nicht in Einklang zu bringende "zur Kenntnis bringen" einer mündlichen Entscheidung des Militärkommandanten durch die Disziplinarbehörde erster Rechtsstufe können als rechtmäßige Erledigung der Berufung qualifiziert werden (Hinweis auf E 7.4.1987, 86/12/0262 und B 18.2.1988, 88/09/0002). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Weder die nicht an den Beschwerdeführer, sondern an den Kommandanten des Truppenübungsplatzes gerichtete Mitteilung des Militärkommandanten noch das mit der Rechtslage nicht in Einklang zu bringende "zur Kenntnis bringen" einer mündlichen Entscheidung des Militärkommandanten durch die Disziplinarbehörde erster Rechtsstufe können... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;
Rechtssatz: Ein Schreiben einer Gemeinde (hier: des Bürgermeisters nach Stellung eines Devolutionsantrages an den Gemeinderat), mit dem dem Antragsteller, der an die Gemeinde den Antrag gestellt hat, die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft als Straßenverkehrsbehörde, die für eine bestimmte Straße ein Verkehrsverbot nach § 43 Abs 1 StVO er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;
Rechtssatz: Die Wiedergabe einer Rechtsansicht, von Tatsachen, der Hinweis auf Vorgänge des Verfahrens, Rechtsbelehrungen und dergleichen können nicht als verbindliche Erledigung also nicht als
Spruch: iSd § 58 Abs 1 AVG gewertet werden (Hiwneis auf B VS 15.12.1977, 0934/73, Vwslg 9458/77). Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;WehrG 1978 §36 Abs1;
Rechtssatz: Am Vorliegen eines "Bereitstellungsscheines" iSd § 36 Abs 1 WehrG 1978 vermag der Umstand, dass er sich nicht auf den wesentlichen Inhalt der Ortsangabe für den Fall der Einberufung beschränkt, sondern auf gesetzliche Bestimmungen betreffend die Verpflichtung zur Leistung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §63 Abs2;
Rechtssatz: Durch die Wahl der Bezeichnung "nur das Verfahren betreffende Anordnungen" (§ 63 Abs 2) und durch ihre ausdrückliche Unterscheidung von verfahrensrechtlichen Bescheiden hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass Verfahrensanordnungen nicht als Bescheide zu erlassen sind und nicht die an Bescheide geknüpften Rechtsfolgen (u.a. die s... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;ParkometerG Wr 1974 §1a Abs1 idF 1987/024;
Rechtssatz: Auch wenn aus einer Erledigung eindeutig ihre Normativität erkennbar ist, ist die ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid nicht in jedem Falle entbehrlich (Hinweis B VS 15.12.1977, 934/73, VwSlg 9458 A/1977). Schlagworte Einhaltu... mehr lesen...