Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0229 E 31. März 1989 RS 1 Stammrechtssatz An eine behördliche Erledigung, die nicht ausdrücklich als Bescheid bezeichnet ist, muss hinsichtlich der Wertung als Bescheid nach ihrem Inhalt ein strenger Maßstab angelegt werden (Hinweis E 20.2.1987, 86/11/0058 und 30.5.1988, 87/12/0103). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgEO §24 Abs1;AbgEO §24 Abs2;AVG §58 Abs1;
Rechtssatz: Wird in einer Zahlungsaufforderung eine Pfändungsgebühr festgesetzt, so ist die Zahlungsaufforderung in diesem Umfang als Bescheid anzusehen. Schlagworte Einhaltung der Formvorschriften European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;StVG §134 Abs1;StVG §134 Abs5;
Rechtssatz: Die Bestimmung der Strafvollzugsanstalt gemäß § 134 Abs 1 StVG und die nachfolgende Bekanntgabe der Ergebnisse der Klassifizierung an den Strafgefangenen nach § 134 Abs 5 StVG, soweit sie sich auf den unmittelbar anschließenden Strafvollzug bezieht, ist kein Bescheid. Schlag... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs1;AVG §59;VVG §1;
Rechtssatz: Wenn auch § 58, § 59 und § 18 Abs 4 AVG nicht ausdrücklich die Verpflichtung enthalten, im Bescheid den Adressaten zu nennen, so ergibt sich diese rechtliche Notwendigkeit aber dennoch zwingend aus den sachlichen Gegebenheiten und gerade auch im Hinblick auf eine allfällige Vollstreckung. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §6 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1989/11, 688; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2727/77 B 12. April 1978 VwSlg 9520 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Die Nachricht von einer erfolgten Abgabe nach § 6 Abs 1 AVG 1905 ist unter Zugrundlegung der vom verstärkten Senat vom 15.12.1977, Zlen. 0934 und 1223/73... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand jedenfalls bis 31. März 1981 als Professor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihr mit 12. März 1981 datiertes, an den Stadtschulrat für Wien gerichtetes Schreiben lautet: „Betreff: Abfertigung Ich ersuche um Ausscheiden aus dem Schuldienst nach § 27 Gehaltsgesetz (wegen meiner beiden minderjährigen Kinder G 9 Jahre und M 5 Jahre) per Ende März 1981. Mit vorzüglicher Hochachtung“ (e.h. Unterschrift der Beschwerdeführerin) Daraufhin e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;
Rechtssatz: An eine behördliche Erledigung, die nicht ausdrücklich als Bescheid bezeichnet ist, muss hinsichtlich der Wertung als Bescheid nach ihrem Inhalt ein strenger Maßstab angelegt werden (Hinweis E 20.2.1987, 86/11/0058 und 30.5.1988, 87/12/0103). Schlagworte Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse
Ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;DVG 1984 §1 Abs1;DVG 1984 §10 Abs1;
Rechtssatz: § 10 Abs 1 DVG, wonach bestimmte Hoheitsakte (Ernennung und Verleihung von Amtstiteln sowie die damit zusammenhängenden und gleichzeitig getroffenen Feststellungen und Verfügungen) u. a. der Bezeichnung als Bescheid bedürfen, erlaubt nicht den Umkehrschluss, für alle anderen (d. h. von § ... mehr lesen...
Index: Dienstrecht10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56AVG §58 Abs1AVG §63 Abs1AVG §66 Abs4BDG 1979 §21GehG 1956 §26 Abs3GehG 1956 §27 Abs2VwGG §27VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Die Berufung gegen einen Bescheid, mit dem gem den §§ 26 Abs 3 und 27 Abs 2 GehG die Höhe der Abfertigung bemessen wird, ausschließlich aus dem Grund, dass kein w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/05/0032 E 18. Dezember 1984 RS 1 Stammrechtssatz Die ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid ist nach der für sich allein gesehenen unabdingbaren
Norm: des § 58 Abs 1 AVG 1950 nur dann nicht wesentlich, wenn der Inhalt einer behördlichen Erledigung, also ihr Wortlaut und ihre sprachliche Gestaltung, keinen Zweifel darüb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Grundeinlösungsvertrag (abgeschlossen zwischen Bf und Gemeinde), der weder als Bescheid bezeichnet ist, noch eine Gliederung nach
Spruch: ,
Begründung: und Rechtsmittelbelehrung enthält, ist kein Bescheid. Überdies geht schon aus der ausdrücklichen Bezeichnung als Grundeinlösungsvertrag hervor, daß die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0094 E 27. November 1985 RS 1 Stammrechtssatz Im Wortlaut der behördlichen Erledigung muss selbst zum Ausdruck kommen, dass die Behörde eine Verwaltungssache in rechtsverbindlicher Weise erledigt. Bloße Schlüsse aus der Erledigung iVm den Verwaltungsakten und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen reichen nich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;KFG 1967 §125;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wird in einem nicht als Bescheid bezeichneten Schreiben einer Behörde "mitgeteilt", dass einem Ansuchen auf Bestellung zum Sachverständigen gemäß § 125 KFG aus bestimmten Gründen "nicht stattgegeben wird", so liegt kein Bescheid vor. Die Erledigung stellt sich vielm... mehr lesen...
In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten, auf Art. 131a B-VG gestützten Beschwerde bekämpft der Beschwerdeführer zwei am 2. Juli 1988 von Beamten der Bundespolizeidirektion Innsbruck gesetzte Maßnahmen unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, und zwar die vorläufige Abnahme seines Führerscheines und die Beschlagnahme seines Pkws. Er beantragt, diese Maßnahmen kostenpflichtig für rechtswidrig zu erklären. Die belangte Behörde erstattete eine Gegenschr... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1AVG §62 Abs1VStG §37 Abs1
Rechtssatz: Eine telefonische Bescheiderlassung (hier: Sicherstellungsauftrag) vermag keine Rechtswirkungen zu erzeugen. Schlagworte Einhaltung der Formvorschriften European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988030150.X02 Im RIS seit... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39a Abs1;AVG §58 Abs1;B-VG Art8;
Rechtssatz: Durch § 39 a Abs 1 AVG wird nur der mündliche Verkehr zwischen der Beh und den Parteien bzw. den zu vernehmenden Personen geregelt. Ein Anspruch auf Verwendung einer fremden Sprache im schriftlichen Verkehr mit der Beh wird dadurch nicht begründet, und zwar insb auch nicht betreffend die g... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/01 Hochschullehrer72/01 Hochschulorganisation
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs1;HSchAssG §6;UOG 1975 §40 Abs5;
Rechtssatz: Mangels entsprechender Bestimmung im UOG besteht keine Verpflichtung zur Unterfertigung des Bescheides der Personalkommission durch alle oder die Mehrheit der Mitglieder der nach § 40 Abs 5 UOG, und zwar gem § 7 Abs 1, § 12 Abs 8, § 13 Abs 1, § 65 Abs 1 lit c ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs1;UOG 1975 §79 Abs2;
Rechtssatz: Der Bescheid der Personalkommission wird nicht mit Rechtswidrigkeit belastet, wenn er nicht durch die Universitätsdirektion ausgefertigt, sondern vom Rektor mit dem Zusatz "Für die Personalkommission" unterschrieben ist (Hinweis auf E 29.6.1987, 86/12/0199). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;
Rechtssatz: Ein Schreiben, mit dem der Bf verständigt wird, dass ihm das Recht Verwaltungsorgane abzulehnen, nicht zustehe und er in Dienstaufsichtsverfahren keine Parteistellung habe, ist nur als Mitteilung zu werten und nicht als Bescheid (hier Schreiben des Präsidenten des OLG Wien). Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;VwGG §34 Abs1;Zivildienstleistende - Einbringung Behandlung von Wünschen 1981 §2;Zivildienstleistende - Einbringung Behandlung von Wünschen 1981 §4 Abs7;
Rechtssatz: Eine Mitteilung nach § 4 Abs 7 der VO der BReg vom 3.11.1981, BGBl Nr 611 über die Einbringung, Behandlung und Erledigung von Wünschen und Beschwerd... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;PaßG 1969 §29;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Erteilung eines Sichtvermerkes mit in einem Reisepass eingedruckter Stampiglie ist ein Bescheid iSd § 58 AVG 1950. Zur Rechtswirksamkeit einer solchen Bescheidcharakter zukommenden Erledigung bedarf es aber der Ausfolgung des Reisepasses an den ASt. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56 impl;AVG §58 Abs1 impl;BAO §92 Abs1;BAO §93 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 275;
Rechtssatz: Auch dann, wenn aus einer Erledigung eindeutig ihre Normativität erkennbar ist, ist die eindeutige Bezeichnung als Bescheid nicht in jedem Falle entbehrlich. Verwaltungsbehörden (im organisatorischen Sinn)... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs2;AVG §71 Abs1 litb;AVG §71 Abs4;B-VG Art119a Abs5;GdO NÖ 1973 §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/05/0108 E 4. November 1986 VwSlg 12288 A/1986 RS 3 Stammrechtssatz Eine Rechtsmittelbelehrung zum Berufungsbescheid eines Gemei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine Mitteilung der Interpol Wien an Interpol Wiesbaden stellt eine Wiedergabe von Tatsachen dar, die nicht als verbindliche Erledigung, also nicht als bescheidmäßiger Abspruch iSd § 58 Abs 1 AVG gewertet werden kann. Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter ... mehr lesen...
Index: StVO001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1VStG §24VStG §43VwRallg
Rechtssatz: Die Bezeichnung "Straferkenntnis" widerspricht nicht dem § 58 Abs 1 AVG. Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Diverses VwRallg9/5 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988020129.X04 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0103 E 30. Mai 1988 RS 5 Stammrechtssatz An eine behördliche Erledigung, die nicht ausdrücklich als Bescheid bezeichnet ist, ist hinsichtlich der Wertung als Bescheid nach ihrem Inhalt ein strenger Maßstab anzulegen. Schlagworte Einhaltung der FormvorschriftenBescheidch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/05/0032 E 18. Dezember 1984 RS 1 Stammrechtssatz Die ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid ist nach der für sich allein gesehenen unabdingbaren
Norm: des § 58 Abs 1 AVG 1950 nur dann nicht wesentlich, wenn der Inhalt einer behördlichen Erledigung, also ihr Wortlaut und ihre sprachliche Gestaltung, keinen Zweifel darüber aufko... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0202 E 11. März 1988 VwSlg 12668 A/1988 RS 3 Stammrechtssatz Die Wiedergabe einer Rechtsansicht, von Tatsachen, der Hinweis auf Vorgänge des Verfahrens, Rechtsbelehrungen und dergleichen können nicht als verbindliche Erledigung also nicht als
Spruch: iSd § 58 Abs 1 AVG gewertet werden (Hiwneis auf B VS 15.12.1977, 0... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: AVG §1;AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs1;ÜberwachungsgebührenG 1964 §62 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Die Fertigungsklausel "Für den Landeshauptmann" läßt keinen Zweifel darüber, daß der Bescheid vom Landeshauptmann erlassen wurde. Auch die Bezugnahme auf die Bundes-ÜberwachungsgebührenV im
Spruch: des Bescheides spricht dafür, daß der... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;VStG §44a;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Hinsichtlich der von der Behörde verwendeten Geschäftszahlen stehen dem Beschuldigten nach dem VStG keine Rechte zu. Auch ohne vorherige "Verfügung zur gemeinsamen Durchführung" mehrerer mit verschiedener Geschäftszahl bezeichneter Verfahren ist es zul... mehr lesen...