Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Beachte
Besprechung in:ÖffD 1988/9, S 31;Rechtssatz
An eine behördliche Erledigung, die nicht ausdrücklich als Bescheid bezeichnet ist, ist hinsichtlich der Wertung als Bescheid nach ihrem Inhalt ein strenger Maßstab anzulegen.
Schlagworte
Einhaltung der FormvorschriftenBescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche ErfordernisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120103.X05Im RIS seit
23.05.2006Zuletzt aktualisiert am
09.07.2015