Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 9. Jänner 1990 wurde der Beschwerdeführer der Übertretungen nach § 99 Abs. 4 lit. i in Verbindung mit § 97 Abs. 4 StVO 1960 (zu 1.) und nach § 9 Abs. 1 StVO 1960 (zu 2.) schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er an einem näher bezeichneten Tag um n Uhr in Wien VI, A-Gürtel Kreuzung B-Straße, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws 1. die Anordnung eines Organs der St... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Es besteht keine Vorschrift, daß die Berufungsbeh den gesamten
Spruch: des Straferkenntnisses der Beh erster Instanz wiederholen muß, sofern aus diesem in Verbindung mit dem
Spruch: des Berufungsbescheides eindeutig die dem Besch zur Last gelegte Tat hervorgeht (Hinweis E 19.3.1990, 85/18/0174). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten T. Nach Ausweis der Akten leitete die Dienstbehörde des Beschwerdeführers die nach Ermittlungen (insbesondere Einvernahme verschiedener Auskunftspersonen sowie zweimalige Einvernahme des Beschwerdeführers) vom Vorgesetzten des Beschwerdeführers (Postenkommandant des Gendarmeriepostens T) erstattete Disziplinaranzeige, in der dem Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0113 E 15. Dezember 1989 RS 6 Stammrechtssatz Für den Einleitungsbeschluss nach § 123 BDG kommen die Bestimmungen des § 58 Abs 1 und 2 AVG insofern zur Anwendung, als er - neben der RM-Belehrung - einen
Spruch: und eine
Begründung: zu enthalten hat. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat T. Mit undatiertem Schreiben (nach einer handschriftlichen Ergänzung vom 24. September 1981) übermittelte die Bundespolizeidirektion Wien an die Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsmitteilung bezüglich zweier Vorfälle, die mit dem Beschwerdeführer in Zusammenhang gebracht wurden. Zum ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §124 Abs2;BDG 1979 §126 Abs2;
Rechtssatz: Da der
Spruch: des Disziplinarerkenntnisses die in Verhandlung stehende Angelegenheit (vgl § 105 BDG 1979 iVm den §§ 58 Abs 1 und 59 Abs 1 AVG) in der Regel zur Gänze zu erledigen hat, der Verhandlungsbeschluß, der nach § 124 Abs 2 erster Satz BDG 1979... mehr lesen...
Zu 1): Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien vom 22. März 1989 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 6. Februar 1989, ihm gemäß § 2 des Auskunftspflichtgesetzes darüber Auskunft zu erteilen, wie viele Säumniserinnerungen oder Aufsichtsbeschwerden wegen überlanger Verfahrensdauer gegen den Richter Dr. Karl N. von 1985 bis 1988 erhoben worden seien, wie viele davon berechtigt gewesen seien, wie groß die Zahl der unerledigt anhängig verbliebenen Akten und wie hoc... mehr lesen...
Index: 10/10 Auskunftspflicht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AuskunftspflichtG 1987 §4;AVG §56;AVG §58 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/18/0041
Rechtssatz: Aus § 4 Auskunftspflichtgesetz ergibt sich nicht zwingend, daß jede ablehnende Erledigung eines Auskunftsbegehrens ipso iure als Bescheid zu qualifizieren ist. Enthält eine Mitteilung der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/18/0041
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung der Vorschriften des § 58 AVG über Inhalt und Form der Bescheide allein muß nicht dazu führen, daß dem betreffenden Verwaltungsakt nicht die Bedeutung eines Bescheides zukommen kann. Enthält nämlich ein... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. Juni 1977 hatte der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde nach den §§ 48 und 49 des OÖ Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1975 (LStVG), LGBl. Nr. 22, zum Zwecke des Baues des Güterweges X eine Beitragsgemeinschaft gebildet und die Beitragsanteile entsprechend einer zum wesentlichen Bestandteil des Bescheides erklärten Niederschrift festgesetzt. Der Beitragsanteil der Beschwerdeführer betrug S 17.000,--. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. In der Folge wurde ... mehr lesen...
Index: L85004 Straßen Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §14 Abs1;AVG §14 Abs2;AVG §44 Abs1;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;LStVwG OÖ 1975 §48;LStVwG OÖ 1975 §49;VwRallg;
Rechtssatz: Einem Parteienvorbringen kann nicht eine Bedeutung zuerkannt werden, die ihm nach dem Gesetz nicht zukommt; ein Bescheid ist daher in diesem Sinne auszulegen. Daher vermag auch der... mehr lesen...
1.0. Aus der Beschwerde im Zusammenhalt mit dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: 1.1. Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien (Bezirkspolizeikommissariat Donaustadt) vom 19. Dezember 1986 wurde über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des Art. VIII erster und zweiter Fall und Art. IX Abs. 1 Z. 1 und 2 EGVG 1950 eine Geldstrafe von insgesamt S 2.600,-- (Ersatzarreststrafe in der Dauer von 130 Stunden) verhängt. Gleichz... mehr lesen...
1.1. Mit Schreiben vom 21. November 1988 stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Abänderung der Grenzziehung des Naturschutzgebietes "H-Moor" und Entlassung des Grundstückes 126 bzw. durch Verordnung das Gebiet des "H-Moores" unter Herausnahme der Parzelle 126 zum Naturschutzgebiet zu erklären. 1.2. Die belangte Behörde richtete am 28. September 1989 folgendes Schreiben an den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers: "Sehr geehrter Herr RechtsanwaltÜ In der Anlage wird I... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im Zeitpunkt der Erlassung der von ihm angefochtenen Verfügung war seine Dienststelle das Zollamt Wien; damals war gegen ihn auch ein Ruhestandsversetzungsverfahren gemäß § 14 Abs. 1 BDG 1979 anhängig (das in der Zwischenzeit mit Bescheid der belangten Behörde vom 7. Juli 1989 abgeschlossen wurde und Gegenstand der unter Zl. 90/12/0125 anhängigen Verwaltungsgerichtshofbeschwerde ist). Am 3. Mai 1989 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/05/0032 E 18. Dezember 1984 RS 1 Stammrechtssatz Die ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid ist nach der für sich allein gesehenen unabdingbaren
Norm: des § 58 Abs 1 AVG 1950 nur dann nicht wesentlich, wenn der Inhalt einer behördlichen Erledigung, also ihr Wortlaut und ihre sprachliche Gestaltung, keinen Zweifel darüb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbelehrung eines Bescheides stellt keinen normativen Abspruch, der der Rechtskraft fähig wäre, dar (Hinweis E 11.12.1951, 833/51, VwSlg 2366/A). Schlagworte Rechtsmittelbelehrung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990100051.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/08/0058 E 22. September 1983 RS 3 Stammrechtssatz Die Wiedergabe einer Rechtsansicht, von Tatsachen, der Hinweis auf Vorgänge des Verfahrens, Rechtsbelehrungen und dergleichen können nicht als verbindliche Erledigung, also nicht als
Spruch: im Sinne des § 58 Abs 1 AVG 1950 gewertet werden. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;B-VG Art130 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0934/73 B VS 15. Dezember 1977 VwSlg 9458 A/1977 RS 2 Stammrechtssatz In jedem Fall, in dem der Inhalt einer Erledigung Zweifel über den Bescheidcharakter entstehen lässt, ist die ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid für den... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;B-VG Art130 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Folgender Erledigung kommt Bescheidcharakter iSd Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG nicht zu: "Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt! In der Anlage wird Ihnen die fachliche Stellungnahme der naturschutzbehördlichen Amtssachverständigen vom 17.1.1989 zur Information... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §63 Abs2;BDG 1979 §52;B-VG Art130 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: In jedem Fall, in dem der Inhalt einer behördlichen Erledigung Zweifel über den Bescheidcharakter entstehen läßt, ist die ausdrückliche Bezeichnung für den Bescheidcharakter essentiell. Nur... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;B-VG Art130 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0934/73 B VS 15. Dezember 1977 VwSlg 9458 A/1977 RS 1 Stammrechtssatz Enthält eine an eine bestimmte Person gerichtete Erledigung die Bezeichnung der Behörde, den
Spruch: und die Unterschrift oder auch die Beglaubigung, dann is... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesrealgymnasium A. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die belangte Behörde am 14. November 1989 beschlossen, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (BDG 1979) ein Disziplinarverfahren durchzuführen und gemäß § 124 Abs. 1 leg. cit. eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. De... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §124;
Rechtssatz: Für den Verhandlungsbeschluß nach § 124 BDG 1979 kommen die Bestimmungen des § 58 Abs 1 und 2 AVG insofern zur Anwendung, als er - neben der Rechtsmittelbelehrung - einen
Spruch: und eine
Begründung: zu enthalten hat. Schlagworte Einhaltung der Formvorsch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §124 Abs1;BDG 1979 §124 Abs2;
Rechtssatz: Sowohl beim Einleitungsbeschluß (Hinweis E 15.12.1989, 89/09/0113) als auch beim Verhandlungsbeschluß nach dem BDG 1979 (Hinweis E 13.11.1985, 84/09/0151 und 84/09/0152) handelt es sich um Bescheide, ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Klassenkonferenz der 7. Klasse des Akademischen Gymnasiums in X sprach mit Entscheidung vom 30. Juni 1989 aus, die Beschwerdeführerin sei zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtigt. Die Beschwerdeführerin bekämpfte diese Entscheidung vor den Schulbehörden; das Verfahren wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 16. November 1989 abgeschlossen. Mit Schreiben vom 27. S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/08/0058 E 22. September 1983 RS 3 Stammrechtssatz Die Wiedergabe einer Rechtsansicht, von Tatsachen, der Hinweis auf Vorgänge des Verfahrens, Rechtsbelehrungen und dergleichen können nicht als verbindliche Erledigung, also nicht als
Spruch: im Sinne des § 58 Abs 1 AVG 1950 gewertet werden. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;SchUG 1986 §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/05/0032 E 18. Dezember 1984 RS 1 Stammrechtssatz Die ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid ist nach der für sich allein gesehenen unabdingbaren
Norm: des § 58 Abs 1 AVG 1950 nur dann nicht wesentlich, wenn der Inhalt einer behördlichen Erledigung, also ihr Wortlaut und ihre sprachli... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §17;AVG §56;AVG §58 Abs1;SchUG 1986 §25;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: AusfzF ob eine bestimmte Erledigung (Schreiben des Landesschulrates für Slbg betreffend Akteneinsicht) als Bescheid zu qualifizieren ist. Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;B-VG Art130 Abs1;SchUG 1986 §25;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0934/73 B VS 15. Dezember 1977 VwSlg 9458 A/1977 RS 2 Stammrechtssatz In jedem Fall, in dem der Inhalt einer Erledigung Zweifel über den Bescheidcharakter entstehen lässt, ist die ausdrückli... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;B-VG Art130 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0934/73 B VS 15. Dezember 1977 VwSlg 9458 A/1977 RS 1 Stammrechtssatz Enthält eine an eine bestimmte Person gerichtete Erledigung die Bezeichnung der Behörde, den
Spruch: und die Unterschrift oder auch die Beglaubigung, dann is... mehr lesen...