RS Vwgh 1988/12/12 88/12/0023

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Veröffentlicht am 12.12.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
64/01 Hochschullehrer
72/01 Hochschulorganisation

Norm

AVG §18 Abs4;
AVG §58 Abs1;
HSchAssG §6;
UOG 1975 §40 Abs5;

Rechtssatz

Mangels entsprechender Bestimmung im UOG besteht keine Verpflichtung zur Unterfertigung des Bescheides der Personalkommission durch alle oder die Mehrheit der Mitglieder der nach § 40 Abs 5 UOG, und zwar gem § 7 Abs 1, § 12 Abs 8, § 13 Abs 1, § 65 Abs 1 lit c und Abs 4 sowie § 75 UOG als einzige Instanz, zur Entscheidung über den Antrag auf Weiterbestellung als Universitätsassistent zuständigen Behörde.

Schlagworte

Einhaltung der FormvorschriftenIntimation Zurechnung von BescheidenFertigungsklausel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988120023.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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