Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §18 Abs4;Rechtssatz
Mangels entsprechender Bestimmung im UOG besteht keine Verpflichtung zur Unterfertigung des Bescheides der Personalkommission durch alle oder die Mehrheit der Mitglieder der nach § 40 Abs 5 UOG, und zwar gem § 7 Abs 1, § 12 Abs 8, § 13 Abs 1, § 65 Abs 1 lit c und Abs 4 sowie § 75 UOG als einzige Instanz, zur Entscheidung über den Antrag auf Weiterbestellung als Universitätsassistent zuständigen Behörde.
Schlagworte
Einhaltung der FormvorschriftenIntimation Zurechnung von BescheidenFertigungsklauselEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988120023.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015