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25/02 StrafvollzugNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Bestimmung der Strafvollzugsanstalt gemäß § 134 Abs 1 StVG und die nachfolgende Bekanntgabe der Ergebnisse der Klassifizierung an den Strafgefangenen nach § 134 Abs 5 StVG, soweit sie sich auf den unmittelbar anschließenden Strafvollzug bezieht, ist kein Bescheid.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Einhaltung der FormvorschriftenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010043.X01Im RIS seit
24.10.2006