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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Wird in einem nicht als Bescheid bezeichneten Schreiben einer Behörde "mitgeteilt", dass einem Ansuchen auf Bestellung zum Sachverständigen gemäß § 125 KFG aus bestimmten Gründen "nicht stattgegeben wird", so liegt kein Bescheid vor. Die Erledigung stellt sich vielmehr als formlose Beantwortung des Ansuchers dar. In einem solchen Fall ist aber die ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid für den Bescheidcharakter der Erledigung essenziell (Hinweis B VS 15.12.1977, 0934/73, VwSlg 9458 A/1977).
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Einhaltung der Formvorschriften Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter VerordnungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989110016.X01Im RIS seit
26.06.2007