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L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNorm
AVG §58 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/05/0108 E 4. November 1986 VwSlg 12288 A/1986 RS 3Stammrechtssatz
Eine Rechtsmittelbelehrung zum Berufungsbescheid eines Gemeinderates mit dem Inhalt: "Gegen diesen Bescheid ist ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Auf die Bestimmungen des § 61 der nö Gemeindeordnung 1973, LGBl 1000-0 wird verwiesen", ist nicht als unrichtig anzusehen (Hinweis E 30.4.1985, 85/5/0057).
Schlagworte
Rechtsmittelbelehrung Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im VorstellungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988050200.X02Im RIS seit
03.11.2006