Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §57 Abs3 ;StudFG 1992 §42;
Rechtssatz: § 57 Abs 3 AVG findet im Verfahren nach dem StudFG 1992 keine Anwendung, weil dieses eine abschließende Regelung enthält. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994120081.X01 Im RIS seit 25.01.2001 Zuletzt aktualisi... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt, wurde mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 bis einschließlich 10. Februar 1993 (18 Monate gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines) vorübergehend entzogen. In seiner Beschwerde an Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Wird ein Entziehungsbescheid iSd § 73 Abs 2 iVm § 74 Abs 1 KFG beim VwGH angefochten, so ist der Umstand, daß der Mandatsbescheid gem § 57 Abs 3 AVG außer Kraft getreten ist, für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides, ohne Belang (Hinweis E 18.12.1990, 90/11/0119). ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 11. Mai 1992 wurde gemäß § 73 Abs. 1 und § 66 Abs. 2 lit. e KFG 1967 die dem Beschwerdeführer für Kraftfahrzeuge der Gruppe B erteilte Lenkerberechtigung mangels Verkehrszuverlässigkeit entzogen, gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. bestimmt, daß dem Beschwerdeführer nicht vor dem 1. Mai 1995 eine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe, und ausgesprochen, daß gemäß § 64 Abs. 2 AVG die aufschiebende Wirkung einer Berufung gegen d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0071 2 Stammrechtssatz Nach § 57 Abs 3 AVG hat die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist dieser Gesetzesstelle lediglich die Folge, daß der Mandatsbescheid von Gesetzes wegen außer Kraft tritt. Die Kraftfahrbehörde ist in einem solchen Fall aber keineswegs daran gehin... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 16. Juli 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B für die Dauer von vier Wochen, von der Zustellung des Bescheides an gerechnet, entzogen. Mit Bescheid vom 23. Juli 1991 sprach die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel die Aufhebung dieses Bescheides gemäß § 68 Abs. 2 AVG aus. Mit Mandatsbescheid vom selben Tag verfügte sie neue... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/18 90/11/0119 1 Stammrechtssatz Leitet die Behörde auf Grund einer Vorstellung gem § 57 Abs 3 AVG ein Ermittlungsverfahren ein, so steht der Mandatsbescheid - ungeachtet seiner Rechtswirksamkeit - keineswegs der Erlassung eines Entziehungsbescheides nach §... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 57 Abs 3 AVG hat die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist dieser Gesetzesstelle lediglich die Folge, daß der Mandatsbescheid von Gesetzes wegen außer Kraft tritt. Die Kraftfahrbehörde ist in einem solchen Fall aber keineswegs daran gehindert, nachträglich ein Ermittlungsverfahren einzul... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 15. Oktober 1991 wurde das bei der Bundespolizeidirektion Villach, Verkehrsamt, als Vorstellungsbehörde gegen den Beschwerdeführer anhängige Verfahren betreffend Entziehung seiner Lenkerberechtigung gemäß § 38 AVG "bis zum Abschluß des Verwaltungsstrafverfahrens I. Instanz" ausgesetzt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §76 Abs1;
Rechtssatz: Wird das Ermittlungsverfahren auf Grund des Einlangens einer Vorstellung bei der Erstbehörde mit Verfassung und Zustellung des Aussetzungsbescheides rechtzeitig gem § 57 Abs 3 AVG eingeleitet, so tritt der Mandatsbescheid nicht außer Kraft, und kommt es bei der Prüfung der Rechtsmäßigkeit des ausschlie... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem angefochtenen Bescheid und dem gleichzeitig vorgelegten erstinstanzlichen Bescheid vom 6. September 1991 ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Mandatsbescheid vom 11. Juli 1991 entzog die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B bis einschließlich 15. Jänner 1992. Begründet wurde diese Maßnahme damit, daß der Beschwerdeführer am 15. Juni 1991 ein Kfz in ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0115 E 4. Dezember 1987 RS 10 Stammrechtssatz Das Ermittlungsverfahren gem § 57 Abs 3 AVG 1950 wurde dann eingeleitet, wenn sich aus dem aktenkundigen Verhalten der Behörde zweifelsfrei ergibt, dass sie sich insofern mit dieser Angelegenheit befasst. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/11/0288 E 19. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Damit, dass die Behörde an die Verwaltungsstrafbehörde, bei der ein eine Vorfrage betreffendes Verwaltungsstrafverfahren anhängig ist, ein Schreiben mit dem Ersuchen um Mitteilung "des Sachausganges" gerichtet hat, hat sie im Sinne des § 57 Abs 3 AVG das Ermittlungsverfahren ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/18 91/11/0014 2 Stammrechtssatz Gem § 57 Abs 3 AVG ist entscheidend, ob die Behörde eindeutig zu erkennen gibt, daß sie sich nach Erhebung der Vorstellung durch die Anordnung von Ermittlungen mit der den Gegenstand des Mandatsbescheides bildenden Angelegenheit befaßt. Eine be... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 9. Jänner 1991 wurde unter Bezugnahme auf die Bestimmungen der §§ 73 Abs. 1 und 66 Abs. 2 lit. e KFG 1967 die dem Beschwerdeführer erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und zugleich gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm eine neue Lenkerberechtigung vor Ablauf von zwei Jahren, gerechnet ab Zustellung dieses Bescheides, nicht erteilt werden darf. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 28. Juni 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm eine neue Lenkerberechtigung vor Ablauf von zwei Jahren, gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 29. November 1990, nicht erteilt werden darf. Gege... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs3 ;
Rechtssatz: Daß nach Erhebung der Vorstellung durch die Wiederholung von Ermittlungen, die vor Erlassung des Mandatsbescheides bereits vorgenommen wurden, hindert das Außerkrafttreten des Mandatsbescheides gem § 57 Abs 3 AVG nicht. Entscheidend ist, daß die Behörde, eindeutig zu erkennen gibt, daß sie ein für ihre (auf Grund der Vorstellung gegen den Mandatsbe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs3 ;AVG §66 Abs4;VStG §51 Abs6;
Rechtssatz: Nach Erhebung der Vorstellung hat die Erstbehörde ein Ermittlungsverfahren durchzuführen und dessen Ergebnisse bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Sie kann mangels einer dem § 51 Abs 6 VStG analogen Bestimmung im Administrativerfahren den Mandatsbescheid zuungunsten der Partei abändern. Schlagwort... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs3 ;
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen nach § 57 Abs 3 AVG vorliegen, kommt es nicht auf die Rechtmäßigkeit des (rechtswirksam erlassenen) Mandatsbescheides an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991110058.X02 Im RIS seit 01.10.1991 Zuletz... mehr lesen...
1. In einer als "außerordentliches Rechtsmittel" genannten Beschwerde vom 30. Juni 1991 gegen einen "mündlich ergangenen Bescheid in zwei Instanzen betreffend eine Erhöhung der Sozialhilfe" brachte der Beschwerdeführer im wesentlichen vor, als Notstandshilfebezieher ein Taggeld in der Höhe von S 82,60,-- zu beziehen. Da dies für den Lebensunterhalt nicht ausreiche, erhalte er zusätzlich etwa in derselben Höhe einen Betrag aus Mitteln der Sozialhilfe. Da er eine vom Arbeitsamt zugewies... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs1;AVG §57 Abs2;AVG §57 Abs3 ;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Erst durch Erhebung einer schriftlichen Vorstellung gegen einen mündlich erlassenen Bescheid wird das eigentliche Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt bzw tritt der angefochtene Bescheid iSd § 57 Abs 3 AVG außer Kraft. Schlagworte Sachverhalt Sachv... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 2. Juli 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppe B vorübergehend für die Dauer von 10 Monaten ab Zustellung des Bescheides entzogen. Zugleich wurde er unter Bezugnahme auf § 75 Abs. 4 KFG 1967 aufgefordert, den Führerschein binnen drei Tagen nach Erhalt dieses Bescheides abzuliefern. Der Beschwerdeführer erhob gegen diesen Bescheid rechtzeitig Vorstellung, die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §75 Abs1;
Rechtssatz: Gem § 57 Abs 3 AVG ist entscheidend, ob die Behörde eindeutig zu erkennen gibt, daß sie sich nach Erhebung der Vorstellung durch die Anordnung von Ermittlungen mit der den Gegenstand des Mandatsbescheides bildenden Angelegenheit befaßt. Eine bestimmte Art von Ermittlungen oder eine bestimmte Form ist für die E... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 24. April 1990 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G gemäß § 75 Abs. 2 KFG 1967 entzogen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Leistet der Besitzer einer Lenkerberechtigung unter anderem einem rechtskräftigen Bescheid mit der Aufforderung, sich ärztlich untersuchen zu ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Leitet die Behörde auf Grund einer Vorstellung gem § 57 Abs 3 AVG ein Ermittlungsverfahren ein, so steht der Mandatsbescheid - ungeachtet seiner Rechtswirksamkeit - keineswegs der Erlassung eines Entziehungsbescheides nach § 75 Abs 2 KFG entgegen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer der Übertretung des § 75 a KFG 1967 schuldig erkannt, weil er am 30. Juni 1989 um 14.03 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Motorfahrrad an einer näher bezeichneten Örtlichkeit in Weiz gelenkt habe, obwohl ihm zum damaligen Zeitpunkt das Lenken von Motorfahrrädern mit dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 26. Juni 1989, Zl. 11 F 2 B 52-89, untersagt gewesen sei. Hiefür wurde über ihn ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs3 ;
Rechtssatz: Das Außerkrafttreten eines Bescheides gem § 57 Abs 3 AVG tritt nicht ex tunc ein, sondern mit Ablauf der für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens offengestandenen zweiwöchigen Frist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990030132.X01 Im RIS seit 19.03.2001 ... mehr lesen...
I. 1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach (BH) vom 23. Dezember 1988 wurde der Gertrude U. gemäß "§ 9 des NÖ Sozialhilfegesetzes, LGBl. 9200" eine Sonderbedarfsbeihilfe ("Hilfe zum Lebensunterhalt") in der Höhe von S 3.670,26 gewährt. Dieser Bescheid wurde der nunmehr beschwerdeführenden Gemeinde, z.H. des Bürgermeisters, zur Kenntnis gebracht. 1.2. Mit Schreiben vom 2. Jänner 1989 stellte die Beschwerdeführerin bei der BH "in vorstehender Angelegenheit innerh... mehr lesen...
Index: L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe NiederösterreichL92103 Behindertenhilfe Rehabilitation NiederösterreichL92603 Blindenbeihilfe Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs3 ;SHG NÖ 1974 §40 Abs1;SHG NÖ 1974 §42 Abs1;SHG NÖ 1974 §50 Abs2;SHG NÖ 1974 §50 Abs3;SHG NÖ 1974 §7 Abs1;SHG NÖ 1974 §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Abs 2 und 3 des § 50 NÖ SHG in ihrem Zusammenhalt machen deutlich, daß... mehr lesen...
Mit dem unter Berufung auf § 9 des Pflanzenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 124/1948, in Verbindung mit § 17 der Pflanzeneinfuhrverordnung, BGBl. Nr. 236/1954 in der geltenden Fassung, sowie § 57 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 2. Februar 1989 wurde dem Beschwerdeführer die Entrichtung einer Kontrollgebühr in der Höhe von S 2.894,40 vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer rechtzeitig die Vorstellung. Innerhalb der Fr... mehr lesen...