RS Vwgh 1992/2/11 92/11/0006

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Veröffentlicht am 11.02.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §57 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/11/0115 E 4. Dezember 1987 RS 10

Stammrechtssatz

Das Ermittlungsverfahren gem § 57 Abs 3 AVG 1950 wurde dann eingeleitet, wenn sich aus dem aktenkundigen Verhalten der Behörde zweifelsfrei ergibt, dass sie sich insofern mit dieser Angelegenheit befasst.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110006.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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