RS Vwgh 1992/2/11 92/11/0006

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Veröffentlicht am 11.02.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §57 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/11/0288 E 19. Dezember 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Damit, dass die Behörde an die Verwaltungsstrafbehörde, bei der ein eine Vorfrage betreffendes Verwaltungsstrafverfahren anhängig ist, ein Schreiben mit dem Ersuchen um Mitteilung "des Sachausganges" gerichtet hat, hat sie im Sinne des § 57 Abs 3 AVG das Ermittlungsverfahren eingeleitet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110006.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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