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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §57 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/11/0288 E 19. Dezember 1989 RS 1Stammrechtssatz
Damit, dass die Behörde an die Verwaltungsstrafbehörde, bei der ein eine Vorfrage betreffendes Verwaltungsstrafverfahren anhängig ist, ein Schreiben mit dem Ersuchen um Mitteilung "des Sachausganges" gerichtet hat, hat sie im Sinne des § 57 Abs 3 AVG das Ermittlungsverfahren eingeleitet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110006.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017