RS Vwgh 1991/10/1 91/11/0058

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.10.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §57 Abs3 ;

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen nach § 57 Abs 3 AVG vorliegen, kommt es nicht auf die Rechtmäßigkeit des (rechtswirksam erlassenen) Mandatsbescheides an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110058.X02

Im RIS seit

01.10.1991

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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