Mit (Mandats-)Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 10. Oktober 1996 wurde gemäß § 57 Abs. 1 AVG in Verbindung mit § 1 und § 3 des Denkmalschutzgesetzes festgestellt, dass die Erhaltung der Bildersammlung Erzherzog Johanns, zum Großteil befindlich im "Plochlhaus" in Bad Aussee, bestehend aus den in der beiliegenden Liste (129 Seiten plus Inhaltsverzeichnis), welche einen integrierenden Bestandteil des Bescheides bilde, genannten Werken, als Einheit im öffentlichen Interesse gelegen sei.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39;AVG §57 Abs3 ;
Rechtssatz: Im Rahmen des nach den allgemeinen Bestimmungen des AVG durchzuführenden Ermittlungsverfahrens ist die Behörde nicht mehr an den ursprünglichen, ohne Durchführung eines Ermittlungsverfahrens erlassenen Mandatsbescheid gebunden; sie ist vielmehr im Sinne des § 39 AVG gehalten, von Amts wegen vorzugehen, was auch beinhaltet, neue Verfahrenser... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Der Beschwerdeführer lenkte am 14. März 1998 einen Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (Alkohol der Atemluft mindestens 0,8 mg/l) und verschuldete dabei einen Verkehrsunfall. Über ihn wurde deshalb mit dem rechtskräftigen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf/Krems wegen der Übertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO 19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;FSG 1997 §24 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass auch die Versäumung der Frist des § 57 Abs. 3 AVG und das dadurch bewirkte Außerkrafttreten des Mandatsbescheides die Erstbehörde nicht gehindert hätte, auf Grund des durchgeführten Ermittlungsverfahrens mit Bescheid vom 26. Ju... mehr lesen...
Mit Verständigung vom 24. Februar 1994 teilte das Bundesdenkmalamt den damaligen grundbücherlichen Eigentümern des Wohn- und Geschäftshauses in Graz, B-Gasse 15 = E-Gasse 7, als Parteien des Unterschutzstellungsverfahrens gemäß §§ 1 und 3 Denkmalschutzgesetz - DMSG, BGBl. Nr. 533/1923 in der damals geltenden Fassung nach der Novelle BGBl. Nr. 473/1990, ein Amtssachverständigengutachten mit, nach dem dem gegenständlichen Objekt folgende Bedeutung zukäme: "... liegt darin, dass es ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §54;AVG §57 Abs1;AVG §57 Abs3 ;
Rechtssatz: Durch die Anordnung eines Lokalaugenscheines tut die Behörde der Vorschrift des § 57 Abs. 3 AVG jedenfalls Genüge, weshalb ein gemäß § 57 Abs. 1 AVG ergangener Bescheid nicht von Gesetz wegen außer Kraft tritt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2001090072.X01 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 13. Jänner 1997 wurde gegenüber dem Beschwerdeführer eine "Vollstreckungsverfügung" erlassen, deren Spruch: wie folgt lautet: "Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 13.1.1997, Zahl wie oben, wurden Ihnen die Kosten Ihrer Schubbehandlung im Betrag von S 16.863,20 zum Ersatz vorgeschrieben. Zur Sicherung dieser Leistung trifft die BH Salzburg-Umgebung gemäß § 8 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes, BGB... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs3 ;VVG §8 Abs1;
Rechtssatz: Für das Vorliegen der Wahrscheinlichkeit iSd § 8 Abs 1, erster Halbsatz, VVG ist nicht relevant, dass der Kostenbescheid, mit dem die zu sichernde Leistung vorgeschrieben worden war, zum Zeitpunkt der Zustellung dieser Vollstreckungsverfügung noch nicht zugestellt gewesen ist, weil die Beh zu Recht davon ausgehen kann, dass die Pflicht... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Beilagen ergibt sich Folgendes: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 und § 25 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klasse B für die Dauer von 6 1/2 Monaten gerechnet ab Zustellung des Mandatsbescheides am 25. September 1998, somit bis 10. April 1999, entzogen. Weiters wurde ausgesprochen, dass sich der Beschwerdeführer einer besonderen Nachschulung (Ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs3 ;
Rechtssatz: Das Außerkrafttreten des Mandatsbescheides bewirkt nicht, dass damit die betreffende Verwaltungsangelegenheit zugunsten des Vorstellungswerbers abgeschlossen ist. Die Kraftfahrbehörde ist durch das Außerkrafttreten des Mandatsbescheides nicht gehindert, nachträglich das Ermittlungsverfahren einzuleiten und sodann in der Sache neuerlich zu entscheid... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs3 ;
Rechtssatz: Die Beischaffung des Strafaktes stellt einen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bewirkenden Ermittlungsschritt dar, und zwar auch dann, wenn der Strafakt bei derselben Behörde geführt wird oder wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2000110276.X01 Im RIS seit 09... mehr lesen...
Im Rahmen einer Saatgutverkehrskontrolle durch das Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft (BFL) wurden am 10. Juni 1998 in den Betriebs- und Lagerräumen der Firma B., deren Geschäftsführer und Inhaber der Beschwerdeführer ist, mehrere Partien Hanfsamen und Werbebroschüren gemäß § 42 Abs. 1 des Saatgutgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 72, (SaatG 1997) vorläufig beschlagnahmt. Das BFL zeigte diese vorläufige Beschlagnahme mit Schreiben vom 18. Juni 1998 dem Magistrat Wien - Magistr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/04 Wettbewerbsrecht
Norm: AVG §57 Abs3 ;SaatG 1997 §42 Abs4;
Rechtssatz: Eine dem § 42 SaatG 1997 vergleichbare Struktur weist § 57 AVG auf. Nach Abs 3 dieser Bestimmung hat die Behörde binnen zwei Wochen nach Einlangen der Vorstellung gegen einen Mandatsbescheid das Ermittlungsverfahren einzuleiten, widrigenfalls der angefochtene Bescheid von Gesetzes wegen außer Kraft tritt. E... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit gemäß § 24 Abs. 1 iVm § 25 Abs 3 FSG für drei Monate (vom 7. November 1997 bis 7. Februar 1998) entzogen. In der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides gelte... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Klassen A bis G für die Dauer von elf Monaten (gerechnet ab der am 2. April 1997 erfolgten Zustellung des Mandatsbescheides vom 27. März 1997) vorübergehend entzogen. Für die gleiche Dauer wurde ihm gemäß § 75a Abs. 1 lit. a leg. cit. das Lenken von Motorfahrrädern verboten. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde mit dem ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0071 2 Stammrechtssatz Nach § 57 Abs 3 AVG hat die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist dieser Gesetzesstelle lediglich die Folge, daß der Mandatsbescheid von Gesetzes wegen außer Kraft tritt. Die Kraftfahrbehörde ist in einem solc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;AVG §57 Abs3 ;AVG §6 Abs1;
Rechtssatz: Die Behörde, die einen Mandatsbescheid erlassen hat, der nicht nach § 57 Abs 3 AVG von Gesetzes wegen außer Kraft getreten ist, bleibt für das weitere Verfahren betreffend die Entscheidung über die Vorstellung gegen den Mandatsbescheid auch dann zuständig, wenn sich in der Zwischenzeit die Verhältnisse, die zur
Begründung: ihrer Z... mehr lesen...
I. 1. Mit ausdrücklich auf § 57 Abs. 1 AVG 1950 gestütztem Bescheid vom 9. September 1994 verpflichtete die Bundespolizeidirektion Wien gemäß § 79 Abs. 1 des Fremdengesetzes, BGBl. Nr. 838/1992, den Beschwerdeführer zum Ersatz der Kosten, die der Behörde oder dem Bund bei der Durchsetzung des Aufenthaltsverbotes oder der Ausweisung entstanden sind sowie der Kosten der Vollziehung der Schubhaft in der Höhe von insgesamt S 6.907,--. Zur Begründung: führte die Behörde insbesondere au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs3 ;
Rechtssatz: Die Kenntnis des § 57 Abs 3 AVG kann bei einem rechtsfreundlich vertretenen Rechtsmittelwerber vorausgesetzt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1994180964.X03 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert am 16.02.2017 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm vor Ablauf von 2 Jahren, gerechnet ab 12. Juni 1995, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Weiters wurde ihm gemäß § 75a Abs. 1 lit. a KFG 1967 das Lenken eines Motorfahrrades bis 12. Juni 1997 verboten. Gegen diesen Bescheid richtet sich die v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0071 2 Stammrechtssatz Nach § 57 Abs 3 AVG hat die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist dieser Gesetzesstelle lediglich die Folge, daß der Mandatsbescheid von Gesetzes wegen außer Kraft tritt. Die Kraftfahrbehörde ist in einem solc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs1;AVG §57 Abs2;AVG §57 Abs3 ;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75a Abs1;
Rechtssatz: Daß der Mandatsbescheid der Erstbehörde das Verbot des Lenkens von Motorfahrrädern noch nicht enthielt, macht den diesbezüglichen Ausspruch im erstinstanzlichen Bescheid und im angefochtenen Bescheid nicht rechtswidrig. Auch dann, wenn der die Entziehun... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Erstbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld, vom 12. Oktober 1994 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes betreffend die Verhütung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten durch das Überhandnehmen von Ratten, BGBl. Nr. 68/1925 (im folgenden RattenG), aufgetragen, den in einem näher bezeichneten Nebengebäude eines Pensionistenheimes abgelagerten Unrat unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dagegen erhob sie Vor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: AVG §57 Abs3 ;RattenG 1925 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Einholung einer Information über die Befolgung der mit dem Mandatsbescheid getroffenen Anordnung ist kein Schritt zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens - also zur Feststellung des für die Anordnung maßgebenden Sachverhaltes oder zur Gewährung des Parteiengehörs. Es handelt sich vielmehr ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Tiroler Jagdkarte des Beschwerdeführers gemäß § 29 Abs. 2 und Abs. 1 lit. a des Tiroler Jagdgesetzes 1983, LGBl. Nr. 60, in der Fassung LGBl. Nr. 68/1993, (JG) für ungültig erklärt und eingezogen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß gegen den Beschwerdeführer mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 10. November 1995 ein Waffenverbot nach § 12 Abs. 1 Waffengesetz 1986 erlasse... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs3 ;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Die in § 57 Abs 3 AVG verankerte Verpflichtung der Behörde, binnen zwei Wochen nach Einlangen der Vorstellung das Ermittlungsverfahren einzuleiten, widrigenfalls der angefochtene Bescheid von Gesetzes wegen außer Kraft tritt, verlangt keineswegs die Vornahme von Verfolgungshandlungen iSd § 32 Abs 2 VStG. Entscheidend ist vielmehr, ob ... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 7. November 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 augesprochen, daß ihm für die Dauer von fünf Jahren keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Der Mandatsbescheid wurde dem Beschwerdeführer am 13. November 1991 zugestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer eine mit 18. November 1991 datierte, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Das Ermittlungsverfahren iSd § 57 Abs 3 AVG kann auch die Frage der Rechtzeitigkeit der Vorstellung betreffen (Hinweis E 19.2.1986, 85/11/0231 VwSlg 12038 A/1986). Im vorliegenden Fall aber war auf den ersten Blick zu sehen, daß die Vorstellung des Bf rechtzeitig eingebracht worden war. Weiterer Ermittlungen b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Die mit einem behördlichen Formblatt vorgenommene Verständigung von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens - ihr Inhalt ist im konkreten Fall aus den vorgelegten Verwaltungsakten nicht ersichtlich, sodaß vom Wortsinn ("Verständigung") auszugehen ist - stellt für sich noch keinen in einem Ermittlung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begann im Wintersemester 1989/90 sein Studium der Studienrichtung Kunststofftechnik (im folgenden als Vorstudium bezeichnet) an der Montanuniversität Leoben. Er bezog ab dem Studienjahr 1990/91 bis einschließlich Wintersemester 1992/93 Studienbeihilfe nach dem Studienförderungsgesetz 1983 bzw. 1992. Die erste Diplomprüfung hat der Beschwerdeführer im Vorstudium nicht abgelegt. Im Sommersemester 1993 wechselte der Beschwerdeführer sein Studium; seither studiert er ... mehr lesen...