RS Vwgh 1990/12/18 90/11/0119

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1990
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §57 Abs3 ;
KFG 1967 §75 Abs2;

Rechtssatz

Leitet die Behörde auf Grund einer Vorstellung gem

§ 57 Abs 3 AVG ein Ermittlungsverfahren ein, so steht der Mandatsbescheid - ungeachtet seiner Rechtswirksamkeit - keineswegs der Erlassung eines Entziehungsbescheides nach § 75 Abs 2 KFG entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110119.X01

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten