Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §57 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/06/18 91/11/0014 2Stammrechtssatz
Gem § 57 Abs 3 AVG ist entscheidend, ob die Behörde eindeutig zu erkennen gibt, daß sie sich nach Erhebung der Vorstellung durch die Anordnung von Ermittlungen mit der den Gegenstand des Mandatsbescheides bildenden Angelegenheit befaßt. Eine bestimmte Art von Ermittlungen oder eine bestimmte Form ist für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens nicht vorgeschrieben (Hinweis E 4.12.1987, 87/11/0115).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110006.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017