RS Vwgh 1991/10/1 91/11/0112

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Veröffentlicht am 01.10.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §57 Abs3 ;
AVG §66 Abs4;
VStG §51 Abs6;

Rechtssatz

Nach Erhebung der Vorstellung hat die Erstbehörde ein Ermittlungsverfahren durchzuführen und dessen Ergebnisse bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Sie kann mangels einer dem § 51 Abs 6 VStG analogen Bestimmung im Administrativerfahren den Mandatsbescheid zuungunsten der Partei abändern.

Schlagworte

Umfang der Abänderungsbefugnis Reformatio in peius

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110112.X01

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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