Aus der Beschwerde und dem mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid des Stadtsenats der Landeshauptstadt Graz vom 20. Dezember 1994, GZ. A 17-K-12.087/1994-3, wurde der mitbeteiligten Partei die Bewilligung der Änderung der Widmung des Grundstückes Nr. 89/1, 90/3 und Nr. 1150, EZ 26, KG P, unter Vorschreibung von Bebauungsgrundlagen und Auflagen erteilt. Gegen diese Bewilligung erhob der Beschwerdeführer Berufung an den Gemeinderat der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte im Jahre 1990 die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung einer Erschließungsstraße mit einer 50 cm starken Schottertragschicht und einer Tragfähigkeit für eine Verkehrsbelastung von 25 Tonnen beantragt. Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 10. April 1990 war dem Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die beantragte Baubewilligung erteilt worden. Diese Baubewilligung ist aufgrund einer Berufung eine... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte dieses Enteignungsverfahrens sei auf das den selben Beschwerdeführer betreffende hg. Erkenntnis vom 28. Jänner 1993, Zl. 91/06/0229, verwiesen, mit welchem der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die straßenrechtliche Bewilligung für den Ausbau einer Verbindungsstraße zwischen der A-Straße und der B-Straße abwies. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde über den Antrag der mitbeteiligten Stadtgemeinde einers... mehr lesen...
Index: L85007 Straßen Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;LStG Tir 1989 §70 Abs1 litc;VVG §1 Abs1;
Rechtssatz: Die Formulierung im Enteignungsbescheid, daß "DIFFERENZBETRÄGE" binnen zwei Monaten "NACH BEKANNTGABE DES VERMESSUNGSERGEBNISSES" von der Straßenverwaltung zu bezahlen seien, lassen eine Unklarheit hinsichtlich des Bescheidwillens bezüglich des Umfangs der Enteignung er... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;BauO Tir 1989 §25 lite;BauRallg;
Rechtssatz: Zur Klärung der Frage der Bewilligungspflicht bestimmter Anlagen bedarf es mitunter des Gutachtens eines technischen Amtssachverständigen, das jedenfalls einen ausreichenden Befund zu enthalten hat (Hi... mehr lesen...
Index: L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanSteiermarkL82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;AVG §8;BauRallg;ROG Stmk 1974 §23 Abs5 lita;
Rechtssatz: Wohnbauten sind im reinen Wohngebiet gem § 23 Abs 5 lit a Stmk ROG schlechthin zulässig. Die Beurteilung, ob eine Anlage oder ein Vorhaben dem Gebietscharakter widerspricht, ist allenfalls iZm der Widmung für sonstige Nutzunge... mehr lesen...
Index: L85007 Straßen Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;LStG Tir 1989 §70 Abs1 litc;VVG §1 Abs1;
Rechtssatz: Die Verpflichtung des § 70 Tir LStG 1989, wonach der Enteignungsbescheid die genaue Bezeichnung des Gegenstandes der Enteignung zu enthalten habe, wird nicht erfüllt, wenn die belangte Behörde den Gegenstand der Enteignung ohne ausdrückliche Bezugnahme auf den ihm Akt e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Rat im Bereich der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (in der Folge kurz: FLD) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war jedenfalls bis zur Erlassung der angefochtenen Bescheide das Finanzamt A. Bereits am 31. März 1988 hatte die FLD dem Beschwerdeführer den Dienstauftrag erteilt, sich einer vertrauensärztlichen Untersuchung zu unterziehen (siehe dazu das hiezu ergangene Erkenntnis des Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Der 1945 geborene Beschwerdeführer steht als Oberrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Der angefochtene Bescheid weist folgenden Spruch: auf: "Sie werden von der Salzburger Landesregierung mit Ablauf des 31.1.1994 in den Ruhestand versetzt. Die Bemessung Ihres Ruhegenusses sowie Ihre ruhegenußfähige Gesamtdienstzeit ist aus beiliegendem Ruhegenußbemessungsblatt, das einen Bestandteil dieses Bescheides darstellt, ersichtlich. Ruhegenuß (76 ... mehr lesen...
Der 1939 geborene Beschwerdeführer steht als Hofrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Der angefochtene Bescheid weist folgenden Spruch: aus: "Sie werden von der Salzburger Landesregierung mit Ablauf des 30.6.1994 in den Ruhestand versetzt. Die Bemessung Ihres Ruhegenusses sowie Ihre ruhegenußfähige Gesamtdienstzeit ist aus beiliegendem Ruhegenußbemessungsblatt, das einen Bestandteil dieses Bescheides darstellt, ersichtlich. Ruhegenuß (80... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;LBG Slbg 1987 §6b Z3;
Rechtssatz: Die Stellungnahme des Beirates ist eine Art Entscheidungshilfe für die Behörde. Dem Hinweis auf einen begründungslosen Beschluß dieses Beirates kann (gleichgültig, ob dieser Beschluß einstimmig oder mehrstimmig gefaßt worden ist) von vornherein keine entscheidungswesentliche Bedeutung zukommen (Hinwei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §52;BDG 1979 §52;BDG 1979 §91; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/12/0015
Rechtssatz: Durch die Statuierung der Dienstpflicht, sich ärztlich untersuchen zu lassen, wird der Dienstbehörde ein wirksames Mittel zur Klärung der (Vorfrage) Frage an die Hand gegeben, ob festgestell... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §52;DVG 1984 §8 Abs1;LBG Slbg 1987 §6b Z2;
Rechtssatz: Unter Beachtung des § 8 Abs 1 DVG 1984 ist die Dienstbehörde von Amts wegen (unter Mitwirkung des Beamten) verpflichtet, die Frage des Vorliegens berücksichtigungswürdiger
Gründe: iSd § 6b Z 2 Slbg LBG 1987 zu überprüfen. Wen... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) ist ein aus den Gemeinden eines politischen Bezirkes gebildeter Abfallwirtschaftsverband im Sinne des § 17 Abs. 1 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1990, LGBl. Nr. 5/1991, der von Gesetzes wegen dazu verpflichtet ist, für die Verwertung und Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten und öffentlichen Einrichtungen sowie hausmüllähnlicher Abfälle zu sorgen (§ 6 Abs. 2 des genannten Gesetzes). Im Ergeb... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, daß den Beschwerdeführern die beantragte Bewilligung für eine unbestimmte Anzahl von Außenlandungen und -abflüge mit einem Amphibienflugzeug in der Bregenzer Bucht des Bodensees nach § 9 Abs. 2 Luftfahrtgesetz, BGBl. Nr. 253/1957 (LFG), nicht erteilt werde. Zur Begründung: führt die belangte Behörde aus, die Bewilligungswerber hätten einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Bewilligung, wenn nicht öffentliche Interessen ent... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Ein im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegtes Gutachten fällt nur dann nicht unter das Neuerungsverbot, wenn dadurch belegt werden soll, daß die vom behördlich beigezogenen Sachverständigen gefundenen Ergebnisse auf Erfahrungssätzen beruhen und/oder unter Anwendung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren92 Luftverkehr
Norm: AVG §52;LuftfahrtG 1958 §9 Abs2;
Rechtssatz: Der beantragten Erteilung der Bewilligung nach § 9 Abs 2 LuftfahrtG für ein Wasserflugzeug bzw Amphibienflugzeug stehen öffentliche Interessen entgegen, da die Landung und der Start eines Flugzeuges auf dem See - ua auch wegen der dabei entwickelten Geschwindigkeit des Flugzeuges - die Gefahr von Kollisionen mit den ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie vwGH E 1992/03/04 91/03/0135 1 Stammrechtssatz Ein im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegtes Gutachten fällt nur dann nicht unter das im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geltende Neuerungsverbot, wenn dadurch belegt werden soll, daß sich der ... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 29. Jänner 1990, in der mitbeteiligten Gemeinde eingelangt am 25. Mai 1990, suchten die Beschwerdeführer um die Erteilung einer Einzelbewilligung gemäß § 19 Abs. 3 Salzburger Raumordnungsgesetz 1977 (ROG 1977) für die Errichtung einer Obstlager- und Gerätehütte auf GP Nr. 950/13, KG H, an. Nachdem das Ansuchen zunächst im innergemeindlichen Instanzenzug abgewiesen worden war und die Beschwerdeführer Vorstellung erhoben hatten, wurde der letztinstanzliche Gemeindebesch... mehr lesen...
Die erstmitbeteiligte Partei (in der Folge kurz: Bauwerberin) betreibt ein Sägewerk. Mit Gesuchen vom 2. August 1993 kam sie um Widmungs- und Baubewilligung zwecks Neubaues einer Werkshalle (Brettersortieranlage) auf zwei Grundstücken im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde (in der Folge kurz: Gemeinde) ein. Hierüber wurde am 13. August 1993 eine Verhandlung durchgeführt (in den Akten findet sich allerdings lediglich eine Kundmachung zur BAUverhandlung, nicht aber auch eine solche zur W... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;AVG §8;BauO Stmk 1968 §61 Abs2;BauRallg;ROG Stmk 1974 §27 Abs5;ROG Stmk 1974 §27 Abs6;ROG Stmk 1974 §51 Abs3;
Rechtssatz: Ein Recht auf Einholung eines Gutachtens eines Raumplaners... mehr lesen...
Index: L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52 Abs2;AVG §52;AVG §66 Abs4;ROG Slbg 1977 §19 Abs1 idF 1987/057;ROG Slbg 1977 §19 Abs3 idF 1987/057;ROG Slbg 1992 §24 Abs1;ROG Slbg 1992 §24 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/24 89/06/0013 4 Stammrechtssatz Die Unterlassung der Beeid... mehr lesen...
Der 1959 geborene Beschwerdeführer steht aufgrund des angefochtenen Bescheides seit 1. November 1994 als Revierinspektor i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Bundespolizeidirektion Wien. Im Hinblick auf Bedenken an seiner Dienstfähigkeit unterzog sich der Beschwerdeführer über Anordnung der Dienstbehörde im April 1994 einer Untersuchung an der Universiätsklinik für Psychiatrie. In einem Schreiben vom 22. Juni 1994 wurden die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §52;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/28 92/12/0055 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine dauernde Dienstunfähigkeit vorliegt oder nicht, ist eine Rechtsfrage, die nicht der ärztliche Sachverständige, sondern die Dienstbehörde zu entscheiden hat. Aufgabe des ärztlichen Sachverständigen i... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. September 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 18. August 1993 zwischen 1.29 und 1.33 Uhr an einem näher beschriebenen Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges geweigert, seine Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet hätte werden k... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Anläßlich der - nicht einmal iZm einem Verkehrsunfall an den Beschuldigten gerichteten - Aufforderung zur Ablegung der Atemluftprobe auf Alkoholgehalt kann von vornherein nicht von einer solchen "psychischen Ausnahmesituati... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 10. Juni 1994 beantragten die Mitbeteiligten die Erteilung einer Rodungsbewilligung für einen 30 m breiten, eine Fläche von 1200 m2 umfassenden Streifen im nördlichen Teil ihres Waldgrundstückes 565/1 der KG L. laut beiliegendem Lageplan "zwecks gewerblichen Interesses eines Nachbarn". Hinweise auf ein konkretes Vorhaben enthält der Antrag nicht. Mit dem angefochtenen Bescheid erteilte die BH dem Mitbeteiligten die Bewilligung, Waldboden auf dem Grundstück Nr. 565/... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §52;ForstG 1975 §17 idF 1987/576; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/19 94/10/0136 2 Stammrechtssatz Die gesetzlich gebotene Bedachtnahme insbesondere auf eine die erforderlichen Wirkungen des Waldes gewährleistende Waldausstattung verlangt zwingend Ausführungen über die gegebene Waldausstattung einerseits und über die Wirkungen des Waldes au... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. Dezember 1994 entzog die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß § 31 Abs. 9 Z. 1 des Weingesetzes 1985, BGBl. Nr. 444/1985 (WeinG), das Recht zur Verwendung der staatlichen Prüfnummern E 8980/93, E 3896/92 und E 10178/92. In der Begründung: wird ausgeführt, die Untersuchungsergebnisse der amtlichen Proben B 208/94 vom 9. Juni 1994, B 206/94 vom 6. Juni 1994 und B 207/94 vom 6. Juni 1994 hätten ergeben, daß die Weine mit den im
Spruch: des angefochtenen Besch... mehr lesen...
1.1. Das Grundstück 1/4, EZ 459, KG W, ist mit der Dienstbarkeit eines Fahrweges zugunsten eines Grundstückes der Beschwerdeführerin belastet. Mit Bescheid vom 10. September 1990 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck der mitbeteiligten Partei die Bewilligung, Teilflächen der Waldgrundstücke Nr. 1/4, 1/5, 1/10, 83/1 und 83/2, je KG W, im Gesamtausmaß von 1.980 m2 (Teilfläche auf dem Grundstück 1/4 im Ausmaß von ca. 1.380 m2) vorübergehend zu roden, um für das Siedlungsgeb... mehr lesen...