RS Vwgh 1995/8/3 91/10/0067

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Veröffentlicht am 03.08.1995
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L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §52;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
NatSchG OÖ 1982 §9 Abs1 idF 1988/072;
NatSchG OÖ 1982 §9 Abs4 idF 1988/072;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/10/0103

Rechtssatz

Hat sich ein Privatgutachten insbesondere mit der im Hinblick auf den gesetzlichen Bewilligungstatbestand (hier § 9 OÖ NatSchG 1982 idF LGBl 1988/72) relevanten Sachverhaltsfrage nicht im einzelnen auseinandergesetzt, ist die Behörde nicht vor die Situation gestellt, Gutachten und Gegengutachten gegeneinander abwägen zu müssen.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender Beweisergebnisse Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991100067.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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