Mit Schreiben vom 16. März 1981 beantragte die mitbeteiligte Partei die Erteilung einer Baubewilligung für den Neubau eines Gebäudes zur Unterbringung einer 20 (10)-KV-Innenraumschaltanlage bei ihrem seit dem Jahre 1980 bestehenden Umspannwerk X auf ihrem Grundstück Nr. 2224/1, KG X. Diese Fläche ist nach dem rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde X als Sonderfläche (Versorgungsanlage) gewidmet; die Ausmaße des geplanten Baus betragen nach den vorgelegten Plänen 24,10 x 10,0... mehr lesen...
Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82000 BauordnungL82008 Bauordnung Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;BauG Vlbg 1972 §30 Abs1 litb;BauG Vlbg 1972 §30 Abs2;BauG Vlbg 1972 §6;BauRallg;VwRallg;
Rechtssatz: Ein allgemeines Vorbringen in Richtung unzumutbare Lärmerregung (hier noc... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei beantragte beim Landeshauptmann von Niederösterreich die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für eine Abwasserbeseitigungsanlage in der KG G. Über diesen Antrag beraumte der Landeshauptmann mit Kundmachung vom 18. April 1991 eine mündliche Verhandlung für 23. Mai 1991 an, zu der auch die Beschwerdeführer geladen wurden. In der über diese Verhandlung aufgenommenen Niederschrift scheint im Verzeichnis der Anwesenden u.a. der Erstbeschwerdeführer mit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14 Abs3;AVG §42 Abs1;
Rechtssatz: Im konkreten Fall ist der Niederschrift über eine mündliche Verhandlung nur zu entnehmen, daß der Bf an der Verhandlung teilgenommen hat und daß er sich vor Schluß der Verhandlung entfernt hat. Dies und der Umstand, daß im Protokoll keine Einwendungen festgehalten sind, sagen nichts darüber aus, ob der Bf das behauptete Vorbringen ersta... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §63 Abs1;
Rechtssatz: Dafür, daß jemand, der sich vor Schluß der Verhandlung entfernt, obwohl er zum Gegenstand der Verhandlung Stellung genommen hat, sich seines Rechts, sich gegen das Vorhaben zur Wehr zu setzen, begeben hat, findet sich im AVG kein Anhaltspunkt (Hinweis: E 31.1.1963, 862/62, 2024/62). Der Berufungswerber darf somit darauf vertrauen, daß d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14 Abs1;AVG §42 Abs1;
Rechtssatz: Jedes wesentliche Vorbringen eines Beteiligten ist in die Niederschrift aufzunehmen, wobei die Formulierung des Parteivorbringens Sache des Verhandlungsleiters ist, nicht die der Parteien. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993070004.X03 Im RIS seit 20.11.20... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §42 Abs1;AVG §63 Abs1;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde, die der Partei zu (einer irrigen) Annahme, dieselbe habe in der mündlichen Verhandlung vor der Behörde erster Instanz keine Einwendungen erhoben, kein Gehör gewährt, belastet ihren Bescheid, in dem sie von der Präklusion d... mehr lesen...
Das dem gegenständlichen Verwaltungsverfahren zugrundeliegende Ansuchen vom 9. Jänner 1989 lautet in seinem Textteil: "Die Salzburger Stadtwerke-Heizkraftwerke stellen hiermit das Ansuchen um gewerbebehördliche Genehmigung der Änderung der Betriebsanlage Heizwerk Nord in der Wasserfeldstraße 51 laut Anlage." Das Ansuchen wurde auf Kopfpapier mit dem Kopf: "Heizkraftwerke" - "Salzburger Stadtwerke" und mit der der Bezeichnung "Salzburger Stadtwerke-Heizkraftwerke" beigefügten Un... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §42 Abs1;GewO 1973 §356 Abs3;GewO 1973 §75 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein lediglich allgemein gehaltenes, nicht auf die konkreten Verhältnisse des Beteiligten abgestelltes Vorbringen stellt begrifflich keine Behauptung der Verletzung eines subjektivöffentlichen Rechtes im Sinne de... mehr lesen...
A, der zwischenzeitig verstorbene Ehemann der Beschwerdeführerin, hatte mit dem am 30. März 1964 bei der mitbeteiligten Gemeinde eingelangten Ansuchen die Erteilung der Baubewilligung für das Versetzen eines Bienenhauses und Zubau eines kleinen Schleuderraumes beantragt. Zur mündlichen Verhandlung am 12. Mai 1964 wurden die Anrainer F sowie S (Vater des A) geladen, die auch an der Verhandlung vom 12. Mai 1964 teilnahmen. Die Anrainer erklärten, keine Einwände bei Einhaltung der Grenza... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §8;BauO Tir 1989;BauRallg;
Rechtssatz: Ist als Verhandlungsgegenstand nicht der gesamte Verhandlungsgegenstand sondern ausdrücklich nur ein vom Bauobjekt unabhängiger Zubau angeführt, tritt gegenüber der geladenen Partei keine Präklusionswirkung ein ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer zeigte der Bezirkshauptmannschaft (in der Folge: BH) an, daß der Mitbeteiligte auf Grundstücken, die an im Eigentum des Beschwerdeführers stehende Liegenschaften angrenzten, entlang der Grundgrenze Nadelbäume und Strauchwerk gepflanzt habe, wodurch die landwirtschaftliche Nutzung der Grundstücke des Beschwerdeführers stark beeinträchtigt werde. Nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 9. Dezember 1991 erließ die BH unter dem Datum des 4. Februar 1992 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §63 Abs1;
Rechtssatz: Die Erklärung, ein Verhandlungsergebnis "zur Kenntnis zu nehmen", stellt keine Zustimmung zu den vom Sachverständigen in dieser Verhandlung vorgeschlagenen Maßnahmen dar; keinesfalls schließt eine solche Erklärung die Erhebung eines Rechtsmittels im weiteren Verfahren aus. Schlagworte Instanzenzug Zuständigkeit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §63 Abs1;
Rechtssatz: Von der Präklusion zu unterscheiden ist die Frage, ob die Partei allenfalls bei der mündlichen Verhandlung eine Zustimmung zu den vom Amtssachverständigen vorgeschlagenen und später im erstinstanzlichen Bescheid vorgeschriebenen Maßnahmen erklärt hat und ob die Partei auch im weiteren Verlauf des Verfahrens an diese Zustimmung gebunden ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für den Eintritt einer Präklusion ist, daß zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ein Vorhaben oder eine Maßnahme vorliegt, die Gegenstand der Präklusionsfolgen sein kann (Hinweis: E 8.11.1976, 2333/75, VwSlg 9172 A/1976). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993070010.X01 ... mehr lesen...
In der Bausache der erstmitbeteiligten Partei für den Zubau einer Holzlage mit Freiraum und Pergola sowie Errichtung einer Einfriedung auf Grundparzelle 408/3, KG K, wurde vom Bürgermeister der zweitmitbeteiligten Gemeinde eine mündliche Verhandlung für den 28. März 1988 anberaumt, zu der auch die Beschwerdeführerin - unter Hinweis auf den Gegenstand des Verfahrens und der Präklusionsfolgen - gemäß § 42 AVG geladen wurde. Sie erschien zu dieser Verhandlung mit einem rechtsfreundlichen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;
Rechtssatz: Aus welchen Gründen eine Partei erst nach der mündlichen Verhandlung Kenntnis von Umständen erlangt hat, die für sie Anlaß zur Erhebung weiterer Einwendungen gewesen wäre, ist ohne Bedeutung (hier: nachträglich entdeckter Eigentumsstreit). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991060072.X01 ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde und der Begründung: des angefochtenen Bescheides ist davon auszugehen, daß der Rechtsvorgänger der Beschwerdeführerin als Nachbar dem durchgeführten baubehördlichen Bewilligungsverfahren betreffend Baulichkeiten auf der Liegenschaft des Erstmitbeteiligten nicht beigezogen worden war. Nach einer entsprechenden Antragstellung stellte der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde der Beschwerdeführerin zwei Baubewilligungsbescheide zu. In ihrer dagege... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §42 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §8;BauO NÖ 1976 §118 Abs8;BauO NÖ 1976 §118 Abs9;BauRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/16 90/05/0170 2 Stammrechtssatz Ein übergangener Nachba... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Juli 1991 erteilte die Berghauptmannschaft Innsbruck der mitbeteiligten Partei auf ihr Ansuchen vom 6. März 1991 die Bewilligung zur Erweiterung (Änderung) der Rohmühlenanlage beim Zementwerk K durch einen Stahlsilo mit 400 m3 Fassungsvermögen samt Befüll-, Abzugs- und Entstaubungseinrichtung auf den Grundstücken Nr. 399/8 und 412, KG K, und es wurde ferner die Verwendung des in diesem Silo gelagerten Gießereisandes für die Zementherstellung nach Maßgabe der vorgel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren58/01 Bergrecht
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §8;BergG 1975 §146 Abs6 idF 1990/355;BergGNov 1990;
Rechtssatz: Parteistellung und somit Berufungslegitimation der "sonstigen sich nicht nur vorübergehend in der Nähe der Bergbauanlage aufhaltenden Personen" nach § 146 Abs 6 BergG 1975 setzt voraus, daß spätestens bei der mündlichen Verhandlung in erster Instanz qualifizierte Einw... mehr lesen...
Mit Bescheid der O.ö. Landesregierung vom 20. Mai 1992 wurde der mitbeteiligten Partei dieses verwaltungsgerichtlichen Verfahrens unter Berufung auf die §§ 21 ff. des O.ö. Elektrizitätsgesetzes, LGBl. Nr. 41/1982, unter Vorschreibung von Auflagen die energiewirtschaftliche Bewilligung zur Errichtung des Wasserkraftwerkes mit einer Nennleistung von 13,7 MW erteilt. In der Begründung: dieses Bescheides wurde darauf hingewiesen, daß die beschwerdeführende Gemeinde in der Verhandlung v... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 30. Oktober 1991 wurde der erstmitbeteiligten Partei dieses verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die baubehördliche Bewilligung für die Errichtung von zwei Kleinwohnhäusern auf dem Grundstück Nr. 77/15, EZ 28 des Grundbuches über die Kat. Gem. X, erteilt. Mit zwei getrennten Bescheiden des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde, jeweils datiert mit 19. Dezember 1991, wurden die gegen diesen Baubewilligungsbescheid g... mehr lesen...
Auf Ansuchen der Mitbeteiligten um Erteilung der Baubewilligung zur Errichtung einer Tankstelle in Wiener Neustadt, fand am 3. Mai 1990 die Bauverhandlung statt. Der Prokurist der Beschwerdeführerin, einer Anrainerin, brachte folgendes vor: "Der Grünstreifen der seitlichen Grenze der geplanten Tankstelle (zum Anrainer W gerichtet) ist mit immergrünen Nadelgewächsen mit einer Mindesthöhe von 1,50 m zu bepflanzen und ständig in einem guten "(oder: geordneten; die handschriftliche Nieder... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §42 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/28 91/04/0303 2 Stammrechtssatz Ergeht an die Beteiligten des Verwaltungsverfahrens eine rechtzeitige Verständigung von der Anberaumung der mündlichen Verhandlung unter Hinweis auf die Rechtsfolgen unterlassener Einwendungen, so besteht in Ansehung der Erhebung von Einwendungen keine weitere Manuduktionsp... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;BauO NÖ 1976 §100 Abs2;BauO NÖ 1976 §118 Abs8;BauRallg;
Rechtssatz: Bei jeder dem Gesetz entsprechenden Einwendung ist der Antrag des Nachbarn mitzudenken, den Antrag des Bauwerbers abzuw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §42 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/28 91/04/0303 2 Stammrechtssatz Ergeht an die Beteiligten des Verwaltungsverfahrens eine rechtzeitige Verständigung von der Anberaumung der mündlichen Verhandlung unter Hinweis auf die Rechtsfolgen unterlassener Einwendungen, so besteht in Ansehung der Erhebung von Einwendungen keine weitere Manuduktionsp... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42 Abs1;BauO NÖ 1976 §118 Abs8;BauRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/23 91/05/0060 3 (hier ist § 118 Abs 8 NÖ BauO 1976 betroffen) Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Am 13. Juni 1989 suchten die erst- und zweitmitbeteiligte Partei um Bewilligung für die Errichtung eines Zubaues zum Wohnhaus auf dem Baugrundstück Nr. nn, KG G, im Ausmaß von 8,62 m x 6,20 m, Höhe 2,70 m, mit einem überdachten Durchgang, der eine Eingangsstiege zum Wohnhaus beinhalte, an. Der Bau sollte direkt an die nordöstliche Hausfront des bestehenden Wohnhauses und an die Grundgrenze des Grundstückes Nr. nn/1, KG G, (Nachbargrundstück der Beschwerdeführer) gebaut werden. Zur Bau... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §15;AVG §39 Abs2;AVG §42 Abs1;AVG §45 Abs2;AVG §46;
Rechtssatz: Sofern der Beschwerdeführer im Rechtsmittel vorbringt, bestimmte - nicht protokollierte - Einwendungen erhoben zu haben, ist in Ermangelung der vollen Beweiskraft der Niederschrift ein ergänzendes Ermittlungsverfahren über deren Vollständigkeit durchzuführen. Ergibt sich im fortgesetzten Verfahren, daß der R... mehr lesen...