RS Vwgh 1993/5/25 93/07/0010

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Veröffentlicht am 25.05.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §63 Abs1;

Rechtssatz

Die Erklärung, ein Verhandlungsergebnis "zur Kenntnis zu nehmen", stellt keine Zustimmung zu den vom Sachverständigen in dieser Verhandlung vorgeschlagenen Maßnahmen dar; keinesfalls schließt eine solche Erklärung die Erhebung eines Rechtsmittels im weiteren Verfahren aus.

Schlagworte

Instanzenzug Zuständigkeit Allgemein Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993070010.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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