Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Die Erklärung, ein Verhandlungsergebnis "zur Kenntnis zu nehmen", stellt keine Zustimmung zu den vom Sachverständigen in dieser Verhandlung vorgeschlagenen Maßnahmen dar; keinesfalls schließt eine solche Erklärung die Erhebung eines Rechtsmittels im weiteren Verfahren aus.
Schlagworte
Instanzenzug Zuständigkeit Allgemein Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993070010.X03Im RIS seit
20.11.2000