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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Aus welchen Gründen eine Partei erst nach der mündlichen Verhandlung Kenntnis von Umständen erlangt hat, die für sie Anlaß zur Erhebung weiterer Einwendungen gewesen wäre, ist ohne Bedeutung (hier: nachträglich entdeckter Eigentumsstreit).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991060072.X01Im RIS seit
20.11.2000