RS Vwgh 1993/2/25 92/04/0230

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
58/01 Bergrecht

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §63 Abs1;
AVG §8;
BergG 1975 §146 Abs6 idF 1990/355;
BergGNov 1990;

Rechtssatz

Parteistellung und somit Berufungslegitimation der "sonstigen sich nicht nur vorübergehend in der Nähe der Bergbauanlage aufhaltenden Personen" nach § 146 Abs 6 BergG 1975 setzt voraus, daß spätestens bei der mündlichen Verhandlung in erster Instanz qualifizierte Einwendungen erhoben werden (hier: der Bf machte im wesentlichen keine Einwendungen subjektiv öffentlichrechtlicher Art geltend, sondern forderte Ergänzungen des bisherigen Ermittlungsverfahrens durch weitere Erhebungen und Gutachten).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040230.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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