Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Parteistellung und somit Berufungslegitimation der "sonstigen sich nicht nur vorübergehend in der Nähe der Bergbauanlage aufhaltenden Personen" nach § 146 Abs 6 BergG 1975 setzt voraus, daß spätestens bei der mündlichen Verhandlung in erster Instanz qualifizierte Einwendungen erhoben werden (hier: der Bf machte im wesentlichen keine Einwendungen subjektiv öffentlichrechtlicher Art geltend, sondern forderte Ergänzungen des bisherigen Ermittlungsverfahrens durch weitere Erhebungen und Gutachten).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992040230.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
28.08.2014