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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Von der Präklusion zu unterscheiden ist die Frage, ob die Partei allenfalls bei der mündlichen Verhandlung eine Zustimmung zu den vom Amtssachverständigen vorgeschlagenen und später im erstinstanzlichen Bescheid vorgeschriebenen Maßnahmen erklärt hat und ob die Partei auch im weiteren Verlauf des Verfahrens an diese Zustimmung gebunden blieb, sodaß einer von ihr gegen den erstinstanzlichen Bescheid erhobenen Berufung der Erfolg hätte versagt bleiben müssen.
Schlagworte
Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993070010.X02Im RIS seit
20.11.2000