Der Beschwerde, dem angeschlossenen angefochtenen Bescheid und der Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Neunkirchen vom 19. August 1997, A 276/97 k, ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Neunkirchen vom 22. März 1993 wurde Frieda Pokorn im Grunde des § 112 Abs. 1 der NÖ Bauordnung 1976 verpflichtet, die alte Stadtmauer, welche ihren Grundbesitz in Neunkirchen, Gerichtsgasse 8, vom Nachbargrundstück abgrenzt, sanieren zu las... mehr lesen...
Aufgrund der Eingabe der mitbeteiligten Partei vom 10. Juni 1996 um Erteilung der Baubewilligung nach dem Niederösterreichischen Landesstraßengesetz für die Errichtung eines öffentlichen Parkplatzes (Gemeindestraße) auf der Parzelle Nr. 511/2, KG Ybbsitz, wurde für den 21. Juni 1996 eine mündliche Verhandlung anberaumt, zu der die Beschwerdeführer als Anrainer geladen wurden. Die Grundstücke der Beschwerdeführer grenzen unmittelbar an das zu bebauende Grundstück an. Die Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;BauO NÖ 1976 §113 Abs1;BauRallg;
Rechtssatz: Sicherungsmaßnahmen können grundsätzlich auch im Abtragen von konsenslos aufgeschüttetem Material bestehen, und die Durchführung von Sicherungsmaßn... mehr lesen...
Index: L82000 BauordnungL85003 Straßen Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §8;BauRallg;LStG NÖ 1979 §6 Abs1 idF 8500-3;LStG NÖ 1979 §6 Abs6 idF 8500-3;LStG NÖ 1979 §6a Abs1 idF 8500-3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/31 94/05/0006 1 Stammrechtssatz Aus der Zusammenschau der Bestimmungen des § 6 Abs 1 NÖ LStG und des § 6a Abs 1 NÖ LStG ergibt sich, daß der Geset... mehr lesen...
Index: L82000 BauordnungL85003 Straßen Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §8;BauRallg;LStG NÖ 1979 §6 Abs1 idF 8500-3;LStG NÖ 1979 §6 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/31 94/05/0006 2 Stammrechtssatz Das NÖ LStG regelt weder den Begriff des Nachbarn, noch den Parteienbegriff. In § 6 Abs 1 NÖ LStG werden die "durch den Bauentwurf berührten Interessen" angef... mehr lesen...
Index: L82000 BauordnungL85003 Straßen Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §56;BauRallg;LStG NÖ 1979 §6 Abs1 idF 8500-3;LStG NÖ 1979 §6 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/31 94/05/0006 4 Stammrechtssatz Es liegt im Wesen einer Straßenplanung (Festlegung der Trasse) nach dem NÖ LStG, daß die Berücksichtigung der Interessen des einen in der Regel zur Beeinträc... mehr lesen...
Index: L82000 BauordnungL85003 Straßen Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §8;BauRallg;LStG NÖ 1979 §6 Abs1 idF 8500-3;LStG NÖ 1979 §6 Abs6 idF 8500-3;LStG NÖ 1979 §6a Abs1 idF 8500-1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/05/0237 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/31 94/05/0006 1 Stammrechtssatz Aus d... mehr lesen...
Index: L82000 BauordnungL85003 Straßen Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §56;BauRallg;LStG NÖ 1979 §6 Abs1 idF 8500-3;LStG NÖ 1979 §6 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/05/0237 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/31 94/05/0006 4 Stammrechtssatz Es liegt im Wesen einer Straßenplanung (Festlegu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung22/03 Außerstreitverfahren40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1002;ABGB §1022;ABGB §249;ABGB §283 Abs1;ABGB §531;ABGB §810;AußStrG §145;AVG §37;AVG §8;AVG §9;VwGG §34 Abs1;ZPO §35 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/06/21 94/07/0064 1
(hier: Gleiches hat für das Erlöschen der Sachwalterschaft zu
gelten, vgl § 28... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 12 Abs. 4 der Landesbetriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, Vorarlberger Landesgesetzblatt Nr. 13/1995, in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Z. 6 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, BGBl. Nr. 112, bestraft, weil er am 23. Juli 1996 zwischen 00.00 Uhr und 00.15 Uhr als Mietwagenlenker einen nach dem Kennzeichen bestimmten Mietwagen auf einer näher bezeichneten öff... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;VStG §24;VStG §51g Abs3;VStG §51h Abs1;VStG §51i;
Rechtssatz: Außerhalb des im Berufungsverfahren vor dem UVS für mündliche Verhandlungen geltenden Grundsatzes der Unmittelbarkeit kann von der Durchführung einer persönlichen Einvernahme des Besch zum Beweis für von ihm bereits schriftlich deponierte Behauptungen Abstand genommen werden (Hinweis E... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 31. August 1995 wurde der mitbeteiligten Partei die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer näher beschriebenen gewerblichen Betriebsanlage (Kfz-Werkstätte) bei Einhaltung von im einzelnen angeführten Auflagen erteilt und die u.a. von den Beschwerdeführern erhobenen Einwendungen als unbegründet abgewiesen. Zum Schutz der Nachbarschaft wurden unter D. u.a. folgende Auflagen vorgeschrieben: "1. Während des Betriebes sind ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;GewO 1973 §74 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0004 E 16. Jänner 1985 RS 4 Stammrechtssatz Eine Behörde darf Fachfragen nur dann selbst beurteilen, wenn sie die Kenntnisse und Erfahrungen hat, die für eine selbständige fachliche Beurteilung von Fragen eines Wissensgebietes vorausgesetzt werden müssen. Die betreffenden s... mehr lesen...
Mit der Strafverfügung des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 5. September 1995 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, die Zulassungsbesitzerin (eine näher bezeichnete GmbH) des angeführten Kraftfahrzeuges habe es unterlassen, der Aufforderung den Namen und die Adresse jener Person bekanntzugeben, der dieses Fahrzeug am 3. April 1995 von 15.21 bis 15.33 Uhr überlassen worden sei, zu entsprechen. Für diese Verwaltungsübertretung sei der Beschwerdeführer gemäß § 9 VStG als der zur Vertr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte unter Vorlage eines von der Agrarbehörde ausgearbeiteten Projektes die naturschutzrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Hofzufahrt. Nach den im Projekt enthaltenen technischen Daten umfaßt die Weganlage eine Gesamtlänge von 160 m und eine Fahrbahnbreite von 3,00 m. Die Steigung werde maximal 4 % betragen. Nach Ergänzungen des Projektes betreffend das Ausmaß der Geländeveränderungen holte die BH eine Stellungnahme der Abteilung Naturschutz der ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §4;
Rechtssatz: Zustellung nach dem ZustG darf nur an einer Abgabestelle erfolgen. Diese hat die Behörde von Amts wegen zu ermitteln. Nicht die Partei ist daher für das Fehlen einer Abgabestelle darlegungspflichtig und beweispflichtig, sondern die Behörde für ihr Vorliegen. Der Beschuldigte hat ... mehr lesen...
Index: L55002 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz KärntenL55302 Geländefahrzeuge Motorschlitten Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §60;NatSchG Krnt 1986 §9 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/24 93/10/0187 4
(nur erster Satz; hier: anzuwenden auch auf die
Gesetzesbegriffe "Naturbelassenheit eines Landschaftsraumes"
und "natürliche Oberflächenformen", § 9 Abs 3 lit c Krnt
NatSchG 1986, § 9 Abs 3 l... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 7. Februar 1990 (eingelangt bei der zweitmitbeteiligten Gemeinde am 8. Februar 1990) ersuchte der Erstmitbeteiligte um die Genehmigung eines Kamines im nördlichen Bereich seines Hauses. Nach diesem Ansuchen liegt im Akt eine nichtdatierte "Detailskizze von der offenen Feuerstelle auf der nordseitig gelegenen Terrasse" am Haus des Erstmitbeteiligten ein, auf der die verschiedenen Teile der Feuerstelle (Kamineinsatz, Schamottierung, Rauchrohrklappe etc.) näher aufgezei... mehr lesen...
Das verfahrensgegenständliche Grundstück ist seit dem ersten Flächenwidmungsplan 1.0 (vom Gemeinderat beschlossen am 30. März 1981, genehmigt mit Bescheid der Landesregierung vom 17. November 1982 und kundgemacht vom 9. Dezember 1982 bis 23. Dezember 1982) als "Reines Wohngebiet" gewidmet (seit September 1986 gilt der im Juni 1986 vom Gemeinderat beschlossene Flächenwidmungsplan 2.0 und seit September 1994 der Flächenwidmungsplan 3.0). Mit Bescheid des Bürgermeisters der erstmitbe... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §7 Abs1 Z5;AVG §8;BauO Stmk 1968 §39 Abs1;BauO Stmk 1968 §61 Abs2 lith;BauO Stmk 1968 §69 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996060273.X01 Im RIS seit 20.11... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;AVG §58 Abs2;AVG §60;BauO Stmk 1968 §2 Abs1 idF 1989/014;BauO Stmk 1968 §3 Abs1 idF 1989/014;BauO Stmk 1968 §3 Abs2 idF 1985/012; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/27 92/07/0076 3
(hier: Daß das immissionstechnische Gutachten des
erstinstanzlichen Verfa... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der "Jugosl. Föderation", der am 15. Mai 1992 in das Bundesgebiet eingereist ist, hat den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 22. Juni 1992, mit dem sein Asylantrag abgewiesen worden war, mit Berufung bekämpft. Nach der mit hg. Erkenntnis vom 14. Dezember 1994, Zl. 93/01/1284, wegen der rechtsirrigen Anwendung des Asylgesetzes 1991 ausgesprochenen Behebung ihres über diese Berufung ergangenen Beschei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der "Jugosl. Föderation", der am 30. April 1992 in das Bundesgebiet eingereist ist, hat den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg vom 11. Juni 1992, mit dem festgestellt worden war, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling sei, mit Berufung bekämpft. Nach der mit hg. Erkenntnis vom 19. Oktober 1994, Zl. 94/01/0481, wegen der rechtsirrigen Anwendung des Asylgesetzes 1991 ausgesprochenen Behebung ihres über diese B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Nigeria, ist am 21. Februar 1996 in das Bundesgebiet eingereist und hat am 26. Februar 1996 einen Asylantrag gestellt. Bei der niederschriftlichen Befragung durch das Bundesasylamt am 26. Februar 1996 gab er zu seinen Fluchtgründen an, in seiner Heimat Kadett der Militärakademie in Kaduna gewesen zu sein. Mitte Oktober 1994 habe er gemeinsam mit neun weiteren Kadetten vom Leiter der Militärakademie den Auftrag erhalten, den früheren ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §1 Z1;AsylG 1991 §16 Abs1;AVG §37;
Rechtssatz: Der zeitliche Konnex zwischen den Verfolgungshandlungen und der sechs Monate danach erfolgten Ausreise des Asylwerbers darf nur nach Maßgabe des Ergebnisses von Erhebungen darüber verneint werden, ob den Behörden des Heimatlandes der Ort, an dem sich der Asylwerber zur Vorbereitung seiner F... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §37;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996010218.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AsylG 1991 §25 Abs1;AsylG 1991 §25 Abs2;AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwGG §63 Abs1;
Rechtssatz: Nach dem Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel ist die belangte Behörde nicht gehindert, erst im (ersten) verwaltungsgerichtlichen Verfahren beigebrachte Urkunden im fortgesetzten... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin brachte am 5. Juli 1994 von Preßburg aus auf dem Postweg einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung bei der dortigen österreichischen Botschaft ein, der am 11. Juli 1994 beim Magistrat der Stadt Wien einlangte. Der Landeshauptmann von Wien wies den Antrag mit Bescheid vom 9. September 1994 gemäß § 6 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) ab. Der Antrag sei offenbar von einer dritten Person von Bratislava aus der österreichischen Botschaft übermittelt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin verfügte nach der Aktenlage über Wiedereinreisesichtvermerke für die Zeiträume vom 21. August 1992 bis 28. Februar 1993 und vom 24. Februar 1993 bis 30. Jänner 1994. In weiterer Folge wurden ihr Aufenthaltsbewilligungen zum Zwecke der Familiengemeinschaft für die Zeiträume vom 31. Jänner 1994 bis 31. Jänner 1995 sowie vom 1. Februar 1995 bis 25. September 1995 erteilt. Sie beantragte am 14. Juli 1995 die Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs2;AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;AVG §60;
Rechtssatz: Hat der Fremde im Antragsformular für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung keinen "derzeitigen Wohnsitz" angegeben und auch in der Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid keine Adresse genannt, so hat die Behörde, wenn sie der Auffassung ist, das Fehlen derartiger... mehr lesen...