Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/09/07 93/05/0121 2Stammrechtssatz
Selbst wenn das Nichtentsprechen eines Vertagungsantrages (wegen Terminkollision) einer Partei einen Verfahrensmangel darstellt, so hat die Partei durch die Möglichkeit der Erhebung einer Berufung im Rahmen des Berufungsverfahrens eine ausreichende Mitsprachemöglichkeit (Hinweis E 23.6.1987, 83/05/0146, 0147), zumal § 65 AVG auch das Vorbringen neuer Tatsachen und Beweise erlaubt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997060164.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
25.06.2010