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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
AVG §37;Rechtssatz
Bei dem Vorbringen des Beschuldigten, daß die AbgBeh es unterlassen habe, die "im Bereich der Bundeshauptstadt Wien verordnete ... Kurzparkzone" im Hinblick auf Mängel in der Bechlußfassung zu überprüfen, handelt es sich um einen unzulässigen Erkundungsbeweis, weil der Beschuldigte keinerlei konkrete - auch allenfalls laienhaft formulierte - Vorbringen erstattet, sondern nur eine bloße Vermutung äußert (hier Bestrafung nach § 1 Abs 2 Wr ParkometerG).
Schlagworte
Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Auskünfte Bestätigungen StellungnahmenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997170348.X02Im RIS seit
26.11.2001