RS Vwgh 1997/12/17 95/21/0381

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1997
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
FrG 1993 §37 Abs1;
FrG 1993 §37 Abs2;
FrG 1993 §54 Abs1;

Rechtssatz

Daraus, daß in der Türkei eine unabhängige Gerichtsbarkeit bestehe und sich die befürchtete Verfolgung des Fremden, eines türkischen Staatsbürgers, der behauptet, PKK-Aktivist zu sein, von den staatlichen Motiven her im Rahmen eines legitimen hoheitlichen Strafanspruchs bewege, kann nicht ohne weiteres der Schluß gezogen werden, daß die Befürchtungen des Fremden (er bringt vor, in der Türkei als PKK-Aktivist mit der Todesstrafe bedroht zu sein) unbegründet seien. Die Behörde muß sich vielmehr mit dem letztgenannten Vorbringen des Fremden auseinandersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995210381.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten