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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Daraus, daß in der Türkei eine unabhängige Gerichtsbarkeit bestehe und sich die befürchtete Verfolgung des Fremden, eines türkischen Staatsbürgers, der behauptet, PKK-Aktivist zu sein, von den staatlichen Motiven her im Rahmen eines legitimen hoheitlichen Strafanspruchs bewege, kann nicht ohne weiteres der Schluß gezogen werden, daß die Befürchtungen des Fremden (er bringt vor, in der Türkei als PKK-Aktivist mit der Todesstrafe bedroht zu sein) unbegründet seien. Die Behörde muß sich vielmehr mit dem letztgenannten Vorbringen des Fremden auseinandersetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995210381.X03Im RIS seit
20.11.2000