Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0242 B 4. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ob eine Erledigung mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung hergestellt wurde, ist nicht etwa nur aus der DVR-Nummer, sondern ua auch aus Art und Form, in der Schriftstücke ausgedruckt werden, zu erkennen. Ist es für den VwGH of... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0078 E 25. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Enthält die vervielfältige Ausfertigung eines Bescheides die Beisetzung des Namens des Genehmigenden, so entspricht dies dem Erfordernis des § 18 Abs 4, vierter Satz AVG 1950 in der Fassung der Novelle BGBl Nr 199/1982 (Hinweis E VS 20.12.1985, 85/18/0004). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;BeglaubigungsV 1925 §4;
Rechtssatz: Aus § 4 Verordnung der Bundesregierung vom 28.12.1925, BGBl 445, über die Beglaubigung der schriftlichen Ausfertigungen der Verwaltungsbehörden durch die Kanzlei ergibt sich nicht, dass nach dem Vermerk "Für die Richtigkeit der Ausfertigung" anzuführen ist, um welche zur Beglaubigung ermächtigte Person es sich dabei handelt, a... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "es als Zulassungsbesitzer unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 29.2.1988, zugestellt am 10.3.1988, binnen zwei Wochen nach Zustellung bekanntzugeben, wer das in Wien 3., Marxergasse 13 um 12.50 Uhr am 25.1.1988 abgestellt gewesene Fahrzeug mit dem Kennzeichen W ..... vor 12.50 Uhr am genannten Ort zuletzt abgestellt hat". Er habe dadurch eine Übertret... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0242 B 4. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ob eine Erledigung mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung hergestellt wurde, ist nicht etwa nur aus der DVR-Nummer, sondern ua auch aus Art und Form, in der Schriftstücke ausgedruckt werden, zu erkennen. Ist es für den VwGH of... mehr lesen...
Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §18 Abs4KFG 1967 §103 Abs2
Rechtssatz: Wird der Aufforderung gem § 103 Abs 2 KFG mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung hergestellt, so bedarf die Ausfertigung gem § 18 Abs 4 letzter Satz AVG weder einer Unterschrift noch einer Beglaubigung. Der Umstand, dass sich auf der dem Beschuldigten zugestellten Ausfertigung, die im Durchschreib... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0242 B 4. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ob eine Erledigung mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung hergestellt wurde, ist nicht etwa nur aus der DVR-Nummer, sondern ua auch aus Art und Form, in der Schriftstücke ausgedruckt werden, zu erkennen. Ist es für den VwGH of... mehr lesen...
Beachte Neuer Stammrechtssatz (nach Entscheidungsdatum 31. Dezember 1989): 89/01/0356 E 24. Jänner 1990 RS 1; (RIS: NStRS) Rechtssatz: Ob eine Erledigung mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung hergestellt wurde, ist nicht etwa nur aus der DVR-Nummer, sondern ua auch aus Art und Form, in der Schriftstücke ausgedruckt werden, zu erkennen. Ist es für den VwGH offenkundig, dass die strittige Ausfertigung mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung hergestellt wurde,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3;
Rechtssatz: Ist aus dem
Spruch: eines Bescheides klar erkennbar, welche Behörde entschieden hat ("Über diese Berufung erläßt der LH als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung in zweiter Instanz gem § 66 Abs 4 AVG nachstehenden
Spruch: ") und ist diese Behörde auf Grund des zur Anwendung kommenden Gesetzes auch zuständig zur Entscheidung, so ka... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;
Rechtssatz: Ist die vorliegende "Aktkopie" der dem Zulassungsbesitzer zugestellten Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers unterfertigt worden, dann ist vom Vorliegen einer genehmigten Urschrift auszugehen (Hinweis E 6.12.1985, 85/18/0029, E 26.5.1989, 89/18/0036). Schlagworte Bescheidcharakter Bescheidbeg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine Erledigung, die weder auf der der Partei zugestellten Ausfertigung noch auf der Urschrift die Unterschrift des Genehmigenden trägt, ist kein Bescheid (auch wenn sie automationsunterstützt hergestellt wurde) - (Hinweis E 18.12.1987, 87/11/0070, E 25.4.1988, 87/18/0124). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3;VStG §24;
Rechtssatz: Die Vorschrift, wonach Bescheide die Bezeichnung der sie erlassenden Behörde enthalten müssen, hat die belangte Behörde entsprochen, wenn zwar im Text des Bescheides lediglich "Der Landeshauptmann", aber nicht welchen Bundeslandes, jedoch im
Kopf: des Bescheides "Amt der OÖ Landesregierung" aufscheint. Daraus ist klar, dass der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;
Rechtssatz: Weist die vorliegende "Aktkopie" der dem Besch zugestellten Aufforderung (hier nach § 103 Abs 2 KFG) neben dem Wort "genehmigt" eine deutlich lesbare Unterschrift auf, dann ist vom Vorliegen einer genehmigten Urschrift auszugehen (Hinweis E 6.12.1985, 85/18/0029). Schlagworte Bescheidcharakter Bescheidb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Wenn sich die in Maschinschrift beigesetzte leserliche Beifügung des Namens nicht auf denjenigen, der die Erledigung unterfertigt hat bezieht, dann muss die Berufungsbehörde mangels Vorliegens eines erstinstanzlichen Bescheides mit Zurückweisung der Berufung vorgehen. Schlagworte Unterschrift des Genehm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;
Rechtssatz: Enthält eine vervielfältigte Ausfertigung die Beisetzung des Namens des Genehmigenden - ohne dessen Unterschrift - entspricht der Bescheid dem Erfordernis des § 18 Abs 4 vierter Satz AVG, wenn die Urschrift unterfertigt ist (Hinweis E 20.12.1985, 85/18/0004, VwSlg 11983 A/1985). Schlagworte Unterschrift des Genehmigenden
Ve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/04/0022 E 20. März 1984 VwSlg 11371 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Der Ausnahmetatbestand einer "vervielfältigten Ausfertigung" im Sinne des § 18 Abs 4 leg cit ist - neben dem Vorliegen einer derartigen Vervielfältigung - nur dann erfüllt, wenn sich das Erfordernis einer Vervielfältigung aus der Vielzahl der vorzunehmenden Zuste... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/11/0178 E 5. Juni 1985 RS 2 Stammrechtssatz Seit der Novelle 1982 (BGBl. Nr. 199/1982) ist gefordert, dass sich aus jeder Ausfertigung in leserlicher Form der Name des Genehmigenden ergeben muss; sollte daher die Unterschrift unleserlich sein, muss in anderer leserlicher Form dessen Name der Erledigung entnehmbar sein. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §18 Abs4;KFG 1967 §103 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Vorschrift, daß die Unterfertigung einer Erledigung (hier: Aufforderung gem § 103 Abs 2 KFG) nur durch eine Person erfolgen darf, die "im Rahmen des Dienstordnungsplanes" dazu "sachlich legitimiert" ist, besteht nicht. Schlagworte Organisati... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3884/80 E 29. Oktober 1981 RS 1 Stammrechtssatz Die Kopfbezeichnung eines Bescheides (hier: Magistrat Graz Baurechtsamt) sagt nichts darüber aus, von welcher Behörde der LH Graz der Bescheid ausgeht, da der Magistrat lediglich ein Hilfsorgan ist. Maßgebend ist die Art der Unterfertigung. Da diese "Für den Gemeinderat: Se... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs1;AVG §59;VVG §1;
Rechtssatz: Wenn auch § 58, § 59 und § 18 Abs 4 AVG nicht ausdrücklich die Verpflichtung enthalten, im Bescheid den Adressaten zu nennen, so ergibt sich diese rechtliche Notwendigkeit aber dennoch zwingend aus den sachlichen Gegebenheiten und gerade auch im Hinblick auf eine allfällige Vollstreckung. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/09/0194 E 22. Oktober 1987 RS 3 Stammrechtssatz Bei vervielfältigten Ausfertigungen von Bescheiden genügt die Beisetzung des Namens des Genehmigenden und ist eine Beglaubigung durch die Kanzlei nicht erforderlich (Hinweis E 20.12.1985, 85/18/0004). Schlagworte Vervielfältigung von... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/04/0214 E 18. Juni 1985 RS 2 Stammrechtssatz Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Bescheides gehört die Unterschrift dessen, der die Erledigung genehmigt hat. Fehlt dieses wesentliche Erfordernis eines Bescheides, dann mangelt dem betreffenden Schriftstück die Bescheidqualität schlechthin. (Hinweis auf E vom 3... mehr lesen...
Index: 10/10 Datenschutz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;DSG 1978 §47 Abs1 idF 1982/577;DVRV 1979 §8 idF 1983/449; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0326 E 16. Jänner 1985 VwSlg 11642 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Aus der Zitierung der "DVR"-Nummer (Register-Nummer des Datenverarbeitungsregisters) im maschinschriftlichen Text des Bescheides ist erkennbar, dass die Erledigung mittels automationsunte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3;HDG 1985 §24;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/09/0156 B 22. Oktober 1986 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen darüber, dass eine - ihrem Inhalt nach über eine Berufung gegen ein mündlich erlassenes Disziplinarerkenntnis nach dem Heeresdisziplinargesetz absprechende - Erledig... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat X, vom 22. Juni 1987 wurde der Beschwerdeführer zweier Übertretungen nach § 102 Abs. 1 KFG 1967 in Verbindung mit 1. § 4 Abs. 5 (Z. 2 lit.) c KDV und 2. § 4 Abs. 5 (Z. 2 lit.) e KDV für schuldig befunden und es wurden über ihn jeweils Geldstrafen und zwar zu 1. von S 2.000,-- (zwei Tage Ersatzarrest) sowie zu 2. S 300,-- (18 Stunden Ersatzarrest) verhängt. Der Beschwerdeführer erhob gegen diese Strafverfügu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;VStG §46 Abs2;
Rechtssatz: § 18 Abs 4 AVG ist nur auf eine schriftliche Ausfertigungen anwendbar, also auf Schriftstücke, die die Sphäre der Beh verlassen. Auf der Urschrift (dem Konzept) bedarf es nicht der leserlichen Beifügung des Namens des Genehmigenden neben einer unleserlichen Unterschrift. Schlagworte Unterschrift des Genehmige... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0078 E 25. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Enthält die vervielfältige Ausfertigung eines Bescheides die Beisetzung des Namens des Genehmigenden, so entspricht dies dem Erfordernis des § 18 Abs 4, vierter Satz AVG 1950 in der Fassung der Novelle BGBl Nr 199/1982 (Hinweis E VS 20.12.1985, 85/18/0004). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/01 Hochschullehrer72/01 Hochschulorganisation
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs1;HSchAssG §6;UOG 1975 §40 Abs5;
Rechtssatz: Mangels entsprechender Bestimmung im UOG besteht keine Verpflichtung zur Unterfertigung des Bescheides der Personalkommission durch alle oder die Mehrheit der Mitglieder der nach § 40 Abs 5 UOG, und zwar gem § 7 Abs 1, § 12 Abs 8, § 13 Abs 1, § 65 Abs 1 lit c ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs1;UOG 1975 §79 Abs2;
Rechtssatz: Der Bescheid der Personalkommission wird nicht mit Rechtswidrigkeit belastet, wenn er nicht durch die Universitätsdirektion ausgefertigt, sondern vom Rektor mit dem Zusatz "Für die Personalkommission" unterschrieben ist (Hinweis auf E 29.6.1987, 86/12/0199). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4VwGG §42 Abs2 litbVwGG §42 Abs2 Z2 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):84/06/009984/06/0100 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/08/0043 E 8. Oktober 1982 VwSlg 10846 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Liegt einem Berufungsbescheid nach § 56 AlVG, der für ei... mehr lesen...