Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Juni 1988 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach der StVO 1960 für schuldig befunden und hiefür bestraft. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Das Beschwerdevorbringen läßt sich dahin zusammenfassen, daß der Beschwerdeführer die Bescheidqualität der bekämpften Erledigung verneint, weil diese entgegen der Vorschrift des § 18 Abs. 4 AVG 1950 weder... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4 idF 1982/199; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2162/49 E 10. März 1950 VwSlg 1305 A/1950 RS 1 Stammrechtssatz Die Ausfertigung eines behördlichen Bescheides braucht nicht mit dem Amtssiegel versehen zu sein. Schlagworte Behördenbezeichnung AmtssiegelVervielfältigung der Ausfertigung European Case ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;BeglaubigungsV 1925 §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/18/0135 E 10. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 4 Verordnung der Bundesregierung vom 28.12.1925, BGBl 445, über die Beglaubigung der schriftlichen Ausfertigungen der Verwaltungsbehörden durch die Kanzlei ergibt sich nicht, dass nach dem Vermerk "Für die Richtigkeit der Ausfertigung" anzuführen is... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4 idF 1982/199 ;
Rechtssatz: Die Farbe der Schrift bietet keinen Anhaltspunkt für die Annahme, daß es sich um keine Vervielfältigung handelt. Schlagworte Vervielfältigung von Ausfertigungen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989020083.X02 Im RIS seit 15.05.1990 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4 idF 1982/199 ;
Rechtssatz: Ein im Wege des mechanischen Durchdruckverfahrens hergestelltes Vervielfältigungsstück ist als vervielfältigt im Sinne des § 18 Abs 4 vierter Satz AVG anzusehen. Schlagworte Vervielfältigung von Ausfertigungen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989020083.X01 ... mehr lesen...
Zu 1): Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien vom 22. März 1989 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 6. Februar 1989, ihm gemäß § 2 des Auskunftspflichtgesetzes darüber Auskunft zu erteilen, wie viele Säumniserinnerungen oder Aufsichtsbeschwerden wegen überlanger Verfahrensdauer gegen den Richter Dr. Karl N. von 1985 bis 1988 erhoben worden seien, wie viele davon berechtigt gewesen seien, wie groß die Zahl der unerledigt anhängig verbliebenen Akten und wie hoc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 28. Juni 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten KFZ unterlassen zu haben, auf schriftliches Verlangen der Behörde vom 30. September 1988 binnen zwei Wochen nach der am 18. Oktober 1988 erfolgten Zustellung bekanntzugeben, wer dieses Kraftfahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher umschriebenen Ort so abgestellt habe, daß e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/18/0041
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung der Vorschriften des § 58 AVG über Inhalt und Form der Bescheide allein muß nicht dazu führen, daß dem betreffenden Verwaltungsakt nicht die Bedeutung eines Bescheides zukommen kann. Enthält nämlich ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §18 Abs4;KFG 1967 §103 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/19 89/18/0079 4 Stammrechtssatz Bei der BPolDion W handelt es sich um eine monokratisch organisierte Beh, deren Leiter der Präsident ist. Es können daher dieser Beh nur solche Schriftstücke zugerechnet werden, welche im Original von einer Person unterzeichnet wurden, der, w... mehr lesen...
Gemäß Art. 130 Abs. 1 lit. a B-VG erkennt der Verwaltungsgerichtshof über Beschwerden, womit Rechtswidrigkeit von Bescheiden von Verwaltungsbehörden behauptet wird. Diese für die Zulässigkeit einer solchen Beschwerde notwendige Voraussetzung des Vorliegens EINES BESCHEIDES ist aber bei der mit der vorliegenden Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof bekämpften Erledigung nicht gegeben. In ihrer Gegenschrift bezweifelt die belangte Behörde selbst den Bescheidcharakter dieser Erled... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;
Rechtssatz: Die Urschrift eines Bescheides muß mit der Unterschrift des Genehmigenden versehen sein (Hinweis E 6.12.1985, 85/18/0029), widrigenfalls der Erledigung die Bescheidqualität fehlt. Schlagworte Beglaubigung der Kanzlei
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse
Unterschrift des Genehmigenden ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;
Rechtssatz: Die Genehmigung iSd § 18 Abs 4 AVG ist nur durch Unterschriftleistung zulässig. Der Gesetzgeber hat keine Anordnung getroffen, daß andere Verhaltensweisen von Behördenorganen - zB mündliche oder konkludente Anordnungen an nicht zur Genehmigung berufene Organe, Bescheide auszufertigen - ebenfalls als Genehmigung zu werten seien (Hinweis E 11.12.1986,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer gehört dem Kreis der nach dem Behinderteneinstellungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1970 in der Fassung nach der Novelle BGBl. Nr. 721/1988 (BEinstG), begünstigten Behinderten an. Er ist bei der mitbeteiligten Partei (MB) beschäftigt. Diese hat nach den Bestimmungen des BEinstG um die verwaltungsbehördliche Zustimmung zur Kündigung des Beschwerdeführers angesucht; diesem Ersuchen wurde durch den Behindertenausschuß beim Landesinvalidenamt für Oberösterreich als Behörde erst... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei hat nach den Bestimmungen des BEinstG um die verwaltungsbehördliche Zustimmung zur Kündigung des Mitbeteiligten angesucht; diesem Ersuchen wurde durch den Behindertenausschuß beim Landesinvalidenamt für Oberösterreich als Behörde erster Instanz nicht stattgegeben. Gegen diesen Bescheid hat die beschwerdeführende Partei Berufung erhoben. Mit dem nunmehr in Beschwerde gezogenen Bescheid wurde dieser Berufung teilweise Folge gegeben, und zwar dahin, daß... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Amt der Landesregierung wird grundsätzlich als Hilfsapparat - der Landesregierung bzw in Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung des Landeshauptmannes - tätig. Es kann aber auch von Gesetzes wegen als eigene behördliche Instanz berufen sein (Hinweis Adamovich-Funk, Allgemeines Verwaltungsrecht 3, S 342 und 345, sowie E VfGH 2.12.1981, G 21/79, VfSlg 9287). Trotz seiner überwiegenden Tätigkeit als bloßer Hilfsapparat anderer Behörden kommt daher dem Amt der Landesre... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AVG §1;AVG §18 Abs4;AVG §56;BEinstG §19a;B-VG Art106;B-VG Art83 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/05 90/09/0012 1 Stammrechtssatz Das Amt der Landesregierung wird grundsätzlich als Hilfsapparat - der Landesregierung bzw in Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung des Landeshauptmanne... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde dem Ansuchen der beiden Beschwerdeführer um Bewilligung der Beibehaltung der Staatsbürgerschaft im Falle des Erwerbes der "US-Staatsbürgerschaft" gemäß § 28 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, BGBl. Nr. 311 (StbG), keine Folge. Sie ging dabei auf Grund des Vorbringens der Erstbeschwerdeführerin von folgendem Sachverhalt aus: Die Erstbeschwerdeführerin sei am 11. April 1962 in Innsbruck geboren worden und besitze von Geburt an die öst... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0018 E 19. Juni 1985 VwSlg 11801 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Zur Genehmigung einer Erledigung ist berufen, wer nach den Organisationsvorschriften den behördlichen Willen zu bilden hat. Im monokratischen System ist dies der Behördenleiter oder das von ihm ermächtigte Organ. Schlagwort... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bauoberbehörde für Wien vom 28. September 1989 wurde dem Beschwerdeführer als Eigentümer der Liegenschaft Wien X-gasse ONr. ident mit Y-gasse ONr. 2, EZ nnnn des Grundbuches über die Kat. Gem. T,unter Berufung auf § 54 Abs. 1 der Bauordnung für Wien der Auftrag erteilt, binnen neun Monaten nach Rechtskraft des Bescheides entlang der Baulinien seines Bauplatzes einen bauordnungsgemäßen Gehsteig herstellen zu lassen. Ferner wurde aufgetrag... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;BeglaubigungsV 1925 §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/18/0135 E 10. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 4 Verordnung der Bundesregierung vom 28.12.1925, BGBl 445, über die Beglaubigung der schriftlichen Ausfertigungen der Verwaltungsbehörden durch die Kanzlei ergibt sich nicht, dass nach dem Vermerk "Für die Richtigkeit der Ausfertigung" anzuführen is... mehr lesen...
Mit dem am 8. September 1988 bei der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark eingegangenen Antrag vom 6. September 1988 beantragte der Beschwerdeführer "neuerlich", ihm einen Samenliefervertrag "zu erstellen", welcher Antrag in der Folge von der belangten Behörde als Ansuchen um Betrauung mit der Durchführung der künstlichen Besamung im Sinne des § 19 Abs. 2 des Steiermärkischen Tierzuchtgesetzes, LGBl. Nr. 155/1969, gewertet wurde. Mit Schreiben vom 15. September 198... mehr lesen...
Index: L60006 Landwirtschaftskammer Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §62 Abs1;LWKG Stmk 1970 §14 Abs3;
Rechtssatz: Ein rechtswirksamer Beschluß des Hauptausschusses der Landeskammer für Landwirtschaft und Forstwirtschaft in Stmk kann im Wege eines Intimationsbescheides erlassen werden (zumal hier im Bescheid die entscheidende Beh, der Hauptausschuß der Landeskammer für Landwirtsc... mehr lesen...
Am 23. November 1987 führte die Baubehörde erster Instanz auf dem Grundstück Nr. 504/3, KG F, eine Verhandlung durch, an der auch die Beschwerdeführer teilnahmen. Während dieser Verhandlung wurde festgestellt, daß sich auf dem im vereinfachten Flächenwidmungsplan (aus dem Jahre 1968) als Grünland für die landwirtschaftliche Nutzung gewidmeten Grund ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von 8,90 x 3,50 m befindet. Mit dem am 1. Februar 1988 bei der Behörde eingelangten Ansuchen beantrag... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/11/0178 E 5. Juni 1985 RS 2 Stammrechtssatz Seit der Novelle 1982 (BGBl. Nr. 199/1982) ist gefordert, dass sich aus jeder Ausfertigung in leserlicher Form der Name des Genehmigenden ergeben muss; sollte daher die Unterschrift unleserlich sein, muss in anderer leserlicher Form dessen Name der Erledigung entnehmbar sein. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4 idF 1982/199 ;
Rechtssatz: Die Anführung einer Funktionsbezeichnung kann nicht die im § 18 Abs 4 AVG obligatorisch vorgesehene leserliche Beifügung des Namens des die Erledigung Genehmigenden ersetzen (Hinweis E 18.12.1987, 87/18/0095). Schlagworte Unterschrift des Genehmigenden European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4 idF 1982/199 ;AVG §56;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;B-VG Art119a Abs5;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Hat die Berufungsbehörde Sachentscheidungen gefällt, obwohl sie die Berufung als unzulässig hätte zurückweisen müssen, weil den Erledigungen der Beh erster Instanz der Bescheidcharakter ... mehr lesen...
Der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz erteilte mit Bescheid vom 12. Oktober 1988 (unter anderem) der Firma A-GmbH gemäß § 73 Abs. 2 der Steiermärkischen Bauordnung 1968, LGBl. Nr. 149 (BO), den Auftrag, die, wie am 10. Oktober 1988 von der Baubehörde festgestellt worden sei, auf den Grundstücken Nr. n1, n2 EZ nn, KG T gegenwärtig vorgenommenen Bauarbeiten zur Errichtung von 60 cm breiten Streifenfundamenten und Ortbetonwänden entlang der Grundgrenzen sofort einzustellen und die ohn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/06/0038 E 14. Mai 1987 RS 2 Stammrechtssatz Das Datum ist kein wesentlicher Bescheidbestandteil (Hinweis auf E VS 15.12.1977, 0934/73, VwSlg 9458 A/1977). Schlagworte Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle ErfordernisseBescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltlich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0140 E 13. Jänner 1984 RS 1 Stammrechtssatz Die im Datum eines Bescheides zum Ausdruck kommende Zeitangabe ist für den Eintritt der Rechtswirkung des Bescheides ohne Belang, es sei denn, dass dem Bescheiddatum im betreffenden Einzelfall aus bestimmten anderen Gründen wesentliche Bedeutung zukäme (Hinweis E 7.7... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §68 Abs1;VStG §31 Abs3;
Rechtssatz: Der Zeitpunkt der "rechtskräftigen Verhängung" der Strafe hängt nicht vom Datum, das auf dem Bescheid aufscheint, sondern vom Datum der Erlassung des Bescheides (in der Regel ist das das Zustelldatum) ab. Schlagworte Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt ... mehr lesen...