RS Vwgh 1989/5/18 89/06/0016

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Veröffentlicht am 18.05.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/04/0022 E 20. März 1984 VwSlg 11371 A/1984 RS 2

Stammrechtssatz

Der Ausnahmetatbestand einer "vervielfältigten Ausfertigung" im Sinne des § 18 Abs 4 leg cit ist - neben dem Vorliegen einer derartigen Vervielfältigung - nur dann erfüllt, wenn sich das Erfordernis einer Vervielfältigung aus der Vielzahl der vorzunehmenden Zustellungen einer Bescheidausfertigung ergibt.

Schlagworte

Vervielfältigung von Ausfertigungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989060016.X02

Im RIS seit

13.04.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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