Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Die Heranziehung des Verpflichteten zum Ersatz der Kosten der nach § 31 Abs 3 WRG veranlaßten Maßnahmen erfolgt gesondert, und zwar mit Bescheid, der vom danach und insofern Verpflichteten sowohl hinsichtlich seiner Heranziehung zum Kostenersatz dem Grunde nach als auch in bezug auf die Höhe der vorgeschriebenen Kosten bekämpft werden kann (Hinwe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art131a;WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Die behördliche Anordnung für erforderlich gehaltener Maßnahmen und deren Durchführung richtet sich "unmittelbar" nur dann gegen den gemäß § 31 WRG "Verpflichteten", wenn mit den angeordneten Maßnahmen selbst in seine Rechte eingegriffen wird - beispielsweise dann, wenn ihn eine Duldungspflicht du... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;B-VG Art131a;VwGG §42 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Die Heranziehung einer bestimmten Person als Verpflichtete zum Kostenersatz ist nicht Gegenstand der Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt nach § 31 Abs 3 WRG; dieser im dritten Tatbestand des ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Juli 1985 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt als Wasserrechtsbehörde erster Instanz gemäß §§ 76 und 77 AVG 1950 sowie § 31 Abs. 3 WRG 1959 den Beschwerdeführer als Verursacher konsensloser Ablagerungen von grundwassergefährdenden Stoffen auf den (im Eigentum Dritter stehenden) Grundstücken 845/1 und 845/2, KG O, die Kosten für die von dieser Behörde zur Vermeidung einer Grundwasserverunreinigung angeordneten Maßnahmen einschließlich von Kommi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §77;B-VG Art131a;EGVG Art2 Abs6 lite;WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Die unmittelbare Anordnung von Maßnahmen nach § 31 Abs 3 WRG stellt eine Anwendung unmittelbarer Befehlsgewalt und Zwangsgewalt dar, für welche es kennzeichnend ist, daß ihr kein Verfahren vorausgeht, durch welche aber auch nicht ein Verwaltung... mehr lesen...
Mit dem unangefochten gebliebenen, rechtskräftigen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag vom 21. Jänner 1975 wurden zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung infolge eines am selben Tag erfolgten, von der Beschwerdeführerin zu verantwortenden Tankwagenunfalles, bei welchem aus den Ladetanks ca. 10.000 Liter Heizöl leicht unkontrolliert ausflossen, gemäß § 31 Abs. 3 WRG 1959 verschiedene, von der Beschwerdeführerin als Halter des Tankwagenzuges auf ihre Kosten unverzüglich... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Ist die unverzügliche Durchführung von Sanierungsmaßnahmen von behördlicher Seite festgelegt worden, braucht dem Verunreiniger des Gewässers keine Gelegenheit mehr eingeräumt zu werden, um von sich aus Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1987070097.X01 ... mehr lesen...
I. 1.1. Im Februar 1977 war durch die Baubezirksleitung Liezen festgestellt worden, daß im Zuge der Grabung eines Kanals im Bereich des "alten Bahnhofes" S beim dort anstehenden Grundwasser Mineralöl in Phase auftritt. 1.2. Nachdem ein diesbezüglicher, auf § 57 Abs. 1 AVG 1950 in Verbindung mit den §§ 31 Abs. 1, 2 und 3 sowie 98 Abs. 1 WRG 1959 gestützter Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Liezen (BH) infolge einer Vorstellung der Österreichischen Bundesbahnen außer Kraft getrete... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs1;WRG 1959 §31 Abs2;WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959 §98 Abs1;WRG 1959 §99 Abs1 litc;WRG 1959 §99 Abs1 liti;
Rechtssatz: Es kommt im sachlichen Anwendungsbereich des § 31 Abs 3 WRG hins des Auftrages und der Anordnung der ENTSPRECHENDEN MASSNAHMEN nicht darauf an, ob die Gefahr einer Gewässerverunreinigung von einer ANLAGE bzw deren Betrieb ausgeht. Es ist vielmehr e... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Die gem § 31 Abs 3 WRG für den Betrieb der Anlage bestehende Sorgfaltspflicht umfaßt auch das - zum Betrieb gehörende - Benützen der Anlage durch Dritte (Hinweis E 15.3.1974, 1360/73, VwSlg 8575 A/1974). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989070165.X02 Im RI... mehr lesen...
Mit dem oben genannten angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin u. a. verschiedene auf § 31 Abs. 3 WRG 1959 gestützte Maßnahmen aufgetragen. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde (protokolliert unter Zl. 89/07/0186) wurde der Antrag gestellt, dieser die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. In ihrer dazu abgegebenen Stellungnahme vom 26.Februar 1990 teilte die belangte Behörde dem Verwaltungsgerichtshof mit, daß die bescheidmäßig aufgetragenen Arbeiten zwischenz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 85/01/0012 B 20. März 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ein Beschluss darüber, einer beim VwGH erhobenen Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, kommt u.a. dann nicht mehr in Betracht, wenn der angefochtene Bescheid bereits vollzogen oder einem behördlichen Vollzug nicht mehr zugäng... mehr lesen...
Am 26. Mai 1988 wurde festgestellt, daß in einer von der Beschwerdeführerin betrieblich genutzten Lagerhalle in X im darin befindlichen Tiefkühlraum, in dem größere Mengen von Fischfertiggerichten gelagert waren, das Tiefkühlaggregat schon längere Zeit ausgefallen war. Auf Grund von Gutachten des ärztlichen und des wasserbautechnischen Amtssachverständigen, in denen die Gefahr einer starken Gewässerverunreinigung durch bereits auftretende Verwesungsflüssigkeit insbesondere des Y-Bache... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs3;WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Werden einem gem § 31 Abs 3 WRG zum Kostenersatz für behördlich angeordnete Maßnahmen Verpflichteten bereits im erstinstanzlichen Bescheid die
Gründe: für seine Heranziehung mitgeteilt, so stellt eine in diesem Ausmaß nicht erforderliche Konkretisierung dieser
Gründe: im Berufungsbescheid (hier: wörtliche Wied... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Auftragserteilung an einen vom Eigentümer des betroffenen Grundstückes verschiedenen Verpflichteten gem § 31 Abs 3 WRG und zur Verschuldensfrage bei der Unterlassung der aufgetragenen Leistung durch den Verpflichteten wegen behaupteter Unzulässigkeit der Auftrags... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;B-VG Art131a;WRG 1959 §122 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3; Beachte Besprechung in:AnwBl 11/1990, S 650; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/07/0047 B 27. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Bei der Anordnung gem § 31 Abs 3 erster Satz WRG handelt es sich um die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zw... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. August 1983 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft Tulln die Beschwerdeführerin gemäß § 31 Abs. 3 WRG 1959, die Kosten für die am 4. April 1983 aus Anlass eines Ölunfalles erforderlich gewordenen Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Tulln (S 23.540,39), des Fuhrwerksunternehmens HW (S 8.265,90) und der Entsorgungsbetriebe Simmering (S 14.186,88) auf dem linken Donauufer gegenüber von Langenlebarn bei der Einfahrt zum FKK-Gelände im Gesamtbetrag von S 45... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/07/0039
Rechtssatz: Der Umfang notwendiger Maßnahmen ist jedenfalls bei Gefahr im Verzug, wo für genauere Erkundigungen vor Beginn der Arbeiten die Zeit fehlt, in zuverlässiger Weise oft besonders schwer abzusehen; Fehleinschätzungen in Richtung einer Überkapa... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs1;WRG 1959 §31 Abs2;WRG 1959 §31 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/07/0039
Rechtssatz: Wird ein frei zugängiges, offenes Fass mit Altölresten von Unbekannten umgestoßen und gelangt dadurch Wasser - Öl - Gemisch in das Erdreich, so hat der Eigentümer des Fasses die Kosten der gem § 31 Abs 3 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Auch Dritte, in deren Rechtssphäre eine von ihnen nicht verursachte Gefahr einer Gewässerverunreinigung eintritt, oder in deren Rechtssphäre Maßnahmen zur Bekämpfung einer Gewässerverunreinigung durchgeführt werden müssen, trifft eine Verpflichtung, zur Duldung von gem § 31 Abs 3 WRG angeordneten Maßnahmen (Hinweis E 27.9.1988, 84/07/0047). Behin... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Ein gem § 31 Verpflichteter kann sich nicht durch rechtsgeschäftliche Verfügungen, wie z. B. den Verkauf von Anlagen oder Liegenschaften, von denen die Gefahr einer Gewässerverunreinigung ausgeht, seiner öffentlich-rechtlichen Verpflichtung entziehen. Vielmehr sind ihm, ohne Rücksicht darauf, ob und inwieweit seinem zivilrechtlichen Rechtsnachfol... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Vornahme von zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung erforderlichen Maßnahmen ist verschuldenstunabhängig und kann mehrere Personen treffen, die gleichzeitig zur gemeinsamen Kostentragung notstandspolizeilicher Maßnahmen verhalten werden können (Hinweis auf E 12.11.1985, 85/07/0198). Hiebei kann die Her... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Die aus § 31 WRG erwachsende Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob und inwieweit ein allfälliger späterer Eigentümer von entsprechenden Anlagen und Liegenschaften ebenfalls als Verpflichteter herangezogen werden kann. Allenfalls kommt hiebei die kumulative Heranziehung von Voreigentümer und jeweiligem Eigentümer als Verpfli... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):84/07/0048
Rechtssatz: Eine Pflicht zum Kostenersatz kann nach § 31 Abs 3 WRG denjenigen, der lediglich als Dritter eine angeordnete Maßnahme zu dulden hat, nicht treffen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;B-VG Art131a;WRG 1959 §122 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):84/07/0048
Rechtssatz: Bei der Anordnung gem § 31 Abs 3 erster Satz WRG handelt es sich um die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, die weder selbs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Einer Mitteilung der Wasserrechtsbehörde an den Eigentümer einer aufgelassenen Schottergrube, das Verfahren hinsichtlich angeblich in dieser Schottergrube vergrabener Ölfässer werde eingestellt, kommt nur die Bedeutung einer Absichtserklärung und nicht Bescheidcharakter zu. Weder im AVG 1950 noch im WRG 1959 find... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs2;WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit der Abs 2 und 3 des § 31 WRG 1959 setzt den Eintritt der konkreten Gefahr einer Gewässerverunreinigung voraus. (Hinweis auf E vom 16.12.1982, 81/07/0156, 3.7.1984, 84/07/0028) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987070111.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Eine behördliche Anordnung bzw. ein Auftrag, Aufgrabungen zur Nachsuche nach angeblich in einer aufgelassenen Schottergrube vergrabenen Ölfässern (hier: Aussage eines Zeugen, mit Altöl gefüllte Fässer zugeschüttet zu haben), deren Existenz durch mehrere Untersuchungen (hier: Bohrungen, mikromagnetische Bodensondierungen) nicht nachgewiesen werden... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1042;AVG §63 Abs1;AVG §8;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Dem Beschwerdeführer (hier: ein von der Behörde gemäß § 31 Abs 3 WRG beauftragter, mit dem Verpflichteten nicht identischen Unternehmer) wurden durch die bescheidmäßige Auferlegung die Kostenersatzpfli... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, wie die Anordnung und Durchführung von Maßnahmen gemäß § 31 Abs 3 WRG 1959 vor sich geht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1983070216.X01 Im RIS seit 08.10.2004 Zuletzt aktualisiert am 16.10.2012 mehr lesen...