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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):84/07/0048Rechtssatz
Bei der Anordnung gem § 31 Abs 3 erster Satz WRG handelt es sich um die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, die weder selbst in Bescheidform zu kleiden noch mit einer einstweiligen Verfügung nach § 122 WRG zu verbinden ist.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1984070047.X02Im RIS seit
28.10.2004Zuletzt aktualisiert am
03.02.2010