Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Die Heranziehung einer bestimmten Person als Verpflichtete zum Kostenersatz ist nicht Gegenstand der Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt nach § 31 Abs 3 WRG; dieser im dritten Tatbestand des ersten Satzes des § 31 Abs 3 WRG normierte Auftrag hat bescheidmäßig zu ergehen. Die wegen Gefahr in Verzug erfolgende unmittelbare Anordnung von Maßnahmen iSd zweiten Tatbestandes des ersten Satzes des § 31 Abs 3 WRG stellt die Ausübung unmittelbarer Befehlsgewalt und Zwangsgewalt dar (Hinweis E 27.9.1988, 84/07/0047, 0048).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987070182.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
13.10.2009