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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Einer Mitteilung der Wasserrechtsbehörde an den Eigentümer einer aufgelassenen Schottergrube, das Verfahren hinsichtlich angeblich in dieser Schottergrube vergrabener Ölfässer werde eingestellt, kommt nur die Bedeutung einer Absichtserklärung und nicht Bescheidcharakter zu. Weder im AVG 1950 noch im WRG 1959 findet sich eine Rechtsgrundlage für eine bescheidmäßige Einstellung des Verfahrens.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen MitteilungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987070111.X01Im RIS seit
16.03.2006Zuletzt aktualisiert am
27.12.2012