RS Vwgh 1988/5/3 87/07/0111

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Veröffentlicht am 03.05.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
WRG 1959 §31 Abs3;

Rechtssatz

Einer Mitteilung der Wasserrechtsbehörde an den Eigentümer einer aufgelassenen Schottergrube, das Verfahren hinsichtlich angeblich in dieser Schottergrube vergrabener Ölfässer werde eingestellt, kommt nur die Bedeutung einer Absichtserklärung und nicht Bescheidcharakter zu. Weder im AVG 1950 noch im WRG 1959 findet sich eine Rechtsgrundlage für eine bescheidmäßige Einstellung des Verfahrens.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987070111.X01

Im RIS seit

16.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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