RS Vwgh 1988/5/3 87/07/0111

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Veröffentlicht am 03.05.1988
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §31 Abs3;

Rechtssatz

Eine behördliche Anordnung bzw. ein Auftrag, Aufgrabungen zur Nachsuche nach angeblich in einer aufgelassenen Schottergrube vergrabenen Ölfässern (hier: Aussage eines Zeugen, mit Altöl gefüllte Fässer zugeschüttet zu haben), deren Existenz durch mehrere Untersuchungen (hier: Bohrungen, mikromagnetische Bodensondierungen) nicht nachgewiesen werden konnte, durchzuführen bzw. zu dulden, kann mangels objektiven Vorliegens einer konkreten Gefahr einer Gewässerverunreinigung nicht auf § 31 Abs 3 WRG 1959 gestützt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987070111.X03

Im RIS seit

16.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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