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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §31 Abs3;Rechtssatz
Eine behördliche Anordnung bzw. ein Auftrag, Aufgrabungen zur Nachsuche nach angeblich in einer aufgelassenen Schottergrube vergrabenen Ölfässern (hier: Aussage eines Zeugen, mit Altöl gefüllte Fässer zugeschüttet zu haben), deren Existenz durch mehrere Untersuchungen (hier: Bohrungen, mikromagnetische Bodensondierungen) nicht nachgewiesen werden konnte, durchzuführen bzw. zu dulden, kann mangels objektiven Vorliegens einer konkreten Gefahr einer Gewässerverunreinigung nicht auf § 31 Abs 3 WRG 1959 gestützt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987070111.X03Im RIS seit
16.03.2006Zuletzt aktualisiert am
27.12.2012