IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 05. Juli 2021, ***, betreffend Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm dem Beschwerdeführer gegenüber das Erlöschen des Wasserbenutzungsrechtes PZ *** unter Vorsc... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.10.2021 Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litgWRG 1959 §29 Abs1
Rechtssatz: Dass eine bloße den Konsens nicht berührende Anlagenänderung schon (nach dreijährigem Bestand) zu einem Erlöschen im Sinne des in Rede stehenden Tatbestandes führen würde, ist dem Gesetz auch im Lichte seines Zweckes, nämlich die Verhinderung der Hortung nicht benötigter Wasserrechte und der Eröffnung der Mö... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von 1. A und 2. B, beide wohnhaft in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 11.11.2020, Zl. ***, betreffend das Erlöschen des Wasserbenutzungsrechtes der Abwasserreinigungsanlage auf Grundstück Nr. ***, KG ***, zu Recht: 1. Der Bescheid der belangten Behörde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.09.2021 Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litaWRG 1959 §29 Abs1
Rechtssatz: § 27 WRG enthält die
Gründe: für das Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten. Das Erlöschen tritt ex lege ein und nicht erst mit dem bloß deklarativen Feststellungsbescheid iSd § 29 leg cit. Das Wasserbenutzungsrecht erlischt in dem Zeitpunkt, in dem der gesetzliche Tatbestand verwirklicht ist. Das Erlöschen t... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 17. Mai 2021, ***, betreffend Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass sein Spruch: zu lauten hat wie folgt: Es wird festgestellt, dass das mit Bescheid de... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde von 1. A und 2. B, beide vertreten durch C, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 26. März 2021, ***, betreffend Feststellung des Erlöschens eines Wasserbenutzungsrechtes, zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass der Spruch: zu lauten hat: Der Antrag der D GmbH, die Wasserrecht... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.05.2021 Norm: WRG 1959 §22 Abs1WRG 1959 §27 Abs1 litcWRG 1959 §29 Abs1WRG 1959 §102 Abs1
Rechtssatz: Im Erlöschensverfahren (§ 29 Abs 1 WRG) kommt jedenfalls dem bisherigen Wasserberechtigten ein Anspruch und damit auch ein Antragsrecht darauf zu, dass (zutreffendenfalls) das Erlöschen seines Wasserbenutzungsrechtes festgestellt wird […]. Nichts Anderes kann aber für jenen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 12.05.2021 Norm: WRG 1959 §22 Abs1WRG 1959 §27 Abs1 litcWRG 1959 §29 Abs1WRG 1959 §102 Abs1
Rechtssatz: Rechtsschutzerwägungen erfordern es, dass an jedem wasserrechtlichen Erlöschensverfahren der – nach seinem Vorbringen, der Aktenlage oder der Ansicht der belangten Behörde – in Betracht kommende letzte oder aber auch möglicherweise noch gegenwärtige Wasserberechtigte als Pa... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 12.05.2021 Norm: WRG 1959 §22 Abs1WRG 1959 §27 Abs1 litcWRG 1959 §29 Abs1WRG 1959 §102 Abs1
Rechtssatz: Das Wasserrecht ist weitgehend vom Grundsatz der „Dinglichkeit“ und der daraus erfließenden Möglichkeit der Rechtsnachfolge in wasserrechtliche Rechtspositionen gekennzeichnet. Der Rechtsnachfolger in Eigentum an einer Liegenschaft, mit welcher ein Wasserrecht verbunden ist... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 2. Oktober 2018, ***, betreffend Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Rechtsgrundlagen: §§ 27 Abs.... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.01.2019 Norm: WRG 1959 §27 Abs1WRG 1959 §29 Abs1WRG 1959 §112 Abs1WRG 1959 §112 Abs2WRG 1959 §121 Abs1
Rechtssatz: Bei der Erlöschensfeststellung nach § 29 Abs 1 WRG handelt es sich um eine deklarative Entscheidung, da das Erlöschen bereits ex lege mit Eintritt des Erlöschensgrundes stattfindet (vgl VwGH 2543/59; 2005/07/0156; 2013/07/0168; zum Baufristablauf: VwGH 1893/62... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 30.01.2019 Norm: WRG 1959 §27 Abs1WRG 1959 §29 Abs1WRG 1959 §112 Abs1WRG 1959 §112 Abs2WRG 1959 §121 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 112 Abs 1 zweiter Satz WRG 1959 hat die Nichteinhaltung von Bauvollendungsfristen das Erlöschen des Wasserbenutzungsrechtes zur Folge. Daran ändert auch die Befugnis der Wasserrechtsbehörde nichts, von der Erlöschensfeststellung gemäß § 121 Abs 1 letzt... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 30.01.2019 Norm: WRG 1959 §27 Abs1WRG 1959 §29 Abs1WRG 1959 §112 Abs1WRG 1959 §112 Abs2WRG 1959 §121 Abs1
Rechtssatz: Aus § 121 Abs 1 letzter Satz WRG 1959 lässt sich keine Verpflichtung der Wasserrechtsbehörde zum Zuwarten mit der Durchführung des Überprüfungsverfahrens ableiten, um dem Wasserberechtigten die Chance zu geben, die Anlage nach Fristablauf noch fertigzustellen,... mehr lesen...
BESCHLUSS Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde der A, vertreten durch B, Rechtsanwälte in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya vom 29. August 2018, ***, betreffend Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechts, beschlossen: I. Der Bescheid der Bezirkshauptmannschat Waidhofen an der Thaya, vom 29. August 2018, ***, wird hinsichtlich der Vorschreibung letztmaliger Vorkehrungen ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 02.11.2018 Norm: WRG 1959 §22 Abs1WRG 1959 §27 Abs1 litgWRG 1959 §27 Abs1 lithVwGVG 2014 §28 Abs3AVG 1991 §37
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Adressat letztmaliger Vorkehrungen der Inhaber des Wasserbenutzungsrechtes im Zeitpunkt des Erlöschens (vgl VwGH 2306/76, VwGH 96/07/0149). Schlagworte Umweltr... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 02.11.2018 Norm: WRG 1959 §22 Abs1WRG 1959 §27 Abs1 litgWRG 1959 §27 Abs1 lithVwGVG 2014 §28 Abs3AVG 1991 §37
Rechtssatz: Kommen mehrere Erlöschensgründe [§ 27 WRG] in Betracht, darf sich die Behörde nicht damit begnügen, das Erlöschen auf Grund eines jedenfalls zutreffenden Tatbestandes festzustellen, wenn ein möglicherweise bereits früher verwirklichter Erlöschenstatbestand... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 02.11.2018 Norm: WRG 1959 §22 Abs1WRG 1959 §27 Abs1 litgWRG 1959 §27 Abs1 lithVwGVG 2014 §28 Abs3AVG 1991 §37
Rechtssatz: Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Zweckbindung nicht nur bei einem ausdrücklichen Ausspruch im
Spruch: des wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides gegeben, sondern kann sich diese auch aus der
Begründung: oder den Projektunterlagen er... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 02.11.2018 Norm: WRG 1959 §22 Abs1WRG 1959 §27 Abs1 litgWRG 1959 §27 Abs1 lithVwGVG 2014 §28 Abs3AVG 1991 §37
Rechtssatz: Der Wegfall des Zwecks einer Wasserbenutzung im Sinne des § 27 Abs 1 lit h WRG 1959 kann auch dann vorliegen, wenn die bewilligungsgegenständliche Anlage nicht mehr benutzt wird bzw ohne weitere Maßnahmen auch nicht bewilligungsgemäß benutzt werden kann (v... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 02.11.2018 Norm: WRG 1959 §22 Abs1WRG 1959 §27 Abs1 litgWRG 1959 §27 Abs1 lithVwGVG 2014 §28 Abs3AVG 1991 §37
Rechtssatz: Der Erlöschensgrund des § 27 Abs 1 lit g WRG tritt dann ein, wenn sich die zur Wasserbenutzung erforderlichen Anlagen schon über drei Jahre in einem betriebsunfähigen Zustand befunden haben (ständige Rechtsprechung, vgl VwGH 816/63, VwGH 2005/07/0156). Das... mehr lesen...
Rechtssatznummer 6 Entscheidungsdatum 02.11.2018 Norm: WRG 1959 §22 Abs1WRG 1959 §27 Abs1 litgWRG 1959 §27 Abs1 lithVwGVG 2014 §28 Abs3AVG 1991 §37
Rechtssatz: Die „bloße Reparaturbedürftigkeit“ [der zur Wasserbenutzung nötigen Vorrichtungen] führt als solche nicht zum Erlöschen des Wasserrechtes (vgl VwGH 0978/80, VwGH 2531/78). Darunter sind jene Fälle zu verstehen, in denen Anlagenteile zwar schadhaft sind, ab... mehr lesen...
Rechtssatznummer 7 Entscheidungsdatum 02.11.2018 Norm: WRG 1959 §22 Abs1WRG 1959 §27 Abs1 litgWRG 1959 §27 Abs1 lithVwGVG 2014 §28 Abs3AVG 1991 §37
Rechtssatz: Nur wenn die Ausübung des verliehenen Wasserbenutzungsrechts noch möglich ist, kann die Wasserbenutzungsanlage noch als bestehend angesehen werden (vgl VwGH 2005/07/0021). Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; Wasserbenutzungs... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die als Beschwerden zu wertenden Berufungen von 1. A, 2. B, 3. C, 4. D sowie 5. E GmbH, alle vertreten durch die F Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 9. Juli 2001, Zl. ***, betreffend Aufträge gemäß § 21a WRG 1959 zur Abgabe von Restwasser in die ***, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Rech... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 23.10.2018 Norm: WRG 1959 §21a Abs1WRG 1959 §21a Abs3WRG 1959 §27 Abs1 lita
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit des § 21a WRG 1959 wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass zur vollständigen Erreichung der Übereinstimmung mit den öffentlichen Interessen auch Maßnahmen von dritter Seite bzw Eingriffe in (weitere) Rechte Dritter erforderlich sind (vgl VwGH Ra 2014/07/0084). ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.10.2018 Norm: WRG 1959 §21a Abs1WRG 1959 §21a Abs3WRG 1959 §27 Abs1 lita
Rechtssatz: Damit bei einem amtswegigen Verfahren von einer „Anhängigkeit“ gesprochen werden kann, muss die Behörde Verfahrensschritte setzen, aus denen zweifelsfrei erkennbar ist, dass ein bestimmtes Verwaltungsverfahren von Amts wegen eingeleitet worden ist (VwGH 2006/07/0096). Dabei kann es sich au... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 23.10.2018 Norm: WRG 1959 §21a Abs1WRG 1959 §21a Abs3WRG 1959 §27 Abs1 lita
Rechtssatz: Bei der Prüfung einer bestehenden, wasserrechtlich bewilligten Anlage hinsichtlich eines möglichen Änderungsbedarfes im Sinne des § 21a Abs 1 WRG 1959 hat die Wasserrechtsbehörde den Ist-Zustand dem Soll-Zustand, vom Gesichtspunkt der öffentlichen Interessen aus betrachtet, gegenüber zu st... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A, ***, ***, gegen den Erlöschensbescheid der Bezirkshauptmannschaft Horn vom 02.03.2018, ***, in einer Angelegenheit nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. 2. Die Leistungsfrist zur Durchfüh... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.05.2018 Norm: WRG 1959 §9 Abs1WRG 1959 §9 Abs2WRG 1959 §27 Abs1 litfWRG 1959 §27 Abs1 litg
Rechtssatz: Wird ein Ansuchen um Verlängerung einer Bauvollendungsfrist [hier: zur Herstellung bewilligter Änderungen einer Wasserkraftanlage] zu einem Zeitpunkt gestellt, zu welchem die Bauvollendungsfrist bereits abgelaufen war, ist das Wasserbenutzungsrecht betreffend die Abänderu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.05.2018 Norm: WRG 1959 §9 Abs1WRG 1959 §9 Abs2WRG 1959 §27 Abs1 litfWRG 1959 §27 Abs1 litg
Rechtssatz: Ein Schreiben, mit welchem lediglich die Fertigstellung einer bewilligten Abänderung einer Wasserkraftanlage [hier: Fischaufstiegshilfe] mitgeteilt wird, stellt keinen Antrag auf Verlängerung der Bauvollendungsfrist (für die Errichtung der bewilligten Änderungen einer Was... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 11.05.2018 Norm: WRG 1959 §9 Abs1WRG 1959 §9 Abs2WRG 1959 §27 Abs1 litfWRG 1959 §27 Abs1 litg
Rechtssatz: Eine allfällige Verwendung der Wehranlage als Fahrweg oder eine allfällige Verwendung eines Hammerwerkes als Schauhammerwerk kann […] bei Vorliegen eines Erlöschenstatbestandes [hier: § 27 Abs. 1 lit. f und lit. g] den Eintritt des Erlöschens des Wasserbenutzungsrechts ni... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von HW, in ***, ***, gegen den gewässerpolizeilichen Alternativauftrag der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 11.07.2017, MEW2-WA-06321/001, nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Der Spruch: des angefochtenen Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 11.07.2017 wi... mehr lesen...