Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
11.05.2018Norm
WRG 1959 §9 Abs1Rechtssatz
Ein Schreiben, mit welchem lediglich die Fertigstellung einer bewilligten Abänderung einer Wasserkraftanlage [hier: Fischaufstiegshilfe] mitgeteilt wird, stellt keinen Antrag auf Verlängerung der Bauvollendungsfrist (für die Errichtung der bewilligten Änderungen einer Wasserkraftanlage) dar.
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; Wasserbenutzungsrecht; Erlöschen; Bauvollendungsfrist; Verlängerung; Verfahrensrecht; verspäteter Antrag;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.363.001.2018Zuletzt aktualisiert am
06.08.2018