Zum Sachverhalt und zur Vorgeschichte dieser Beschwerdesache wird auf das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 2010/07/0022, verwiesen. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 28. Mai 2010 wurde der Beschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung des LH vom 5. September 2008 gemäß § 27 Abs. 4 WRG 1959 entzogen. Dagegen erhob die beschwerdeführende Partei Berufung an die belangte Behörde. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die ... mehr lesen...
In der Gemeinde V befindet sich im A-Fluss bei km 10,22 das Mühltalwehr, von welchem rechtsufrig ein Werksgraben (R-Bach) abzweigt, welcher bei km 7,58 wieder in den A-Fluss mündet. An diesem R-Bach befanden sich mehrere Wasserkraftanlagen (5 Mühlen). Als Stauanlage für sämtliche Wasserkraftanlagen am Mühlbach diente das in der gemeinsamen Erhaltung der Wasserberechtigten liegende Mühltalwehr im A-Fluss; die Wassernutzungsrechte beinhalteten ein Wasserentnahmerecht aus der A zur Dotie... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;WRG 1959 §27 Abs4;WRG 1959 §29 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/07/0104 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0127 E 12. März 1991 RS 4 Stammrechtssatz Die Verwirkung des Abwasserbeseitigungsrechtes in einer bisher wasserrechtlich bewilligten Form steht dem Neuer... mehr lesen...
Aus dem erstinstanzlichen Verfahren: Mit Telefax vom 4. November 1996 meldete die mitbeteiligte Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) der Bezirkshauptmannschaft (BH) unter Berufung auf die §§ 31 und 31a WRG 1959 den Austritt von Normalbenzin auf dem Tankstellengelände der Autobahnstation. In einer am 5. November 1996 von der BH an Ort und Stelle durchgeführten Verhandlung wurde die Feststellung getroffen, dass in einem Flexwellverbindungsstück zwischen dem No... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;VwRallg;WRG 1959 §27 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959 §31 Abs4;WRG 1959 §31 Abs6;WRG 1959 §72 Abs1;WRG 1959 §72; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/07/0062
Rechtssatz: Die Frage, auf welchen Sachverhalt es bei der Erlassung einer von der... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 26. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer unter Berufung auf § 27 Abs. 4 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die ihm mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf (BH) vom 13. Juni 1991 erteilte wasserrechtliche Bewilligung für die Gewinnung von Sand und Kies durch Trockenabbau auf den Grundstücken Nr. 388/1, 388/2, 388/4, 388/5, 388/6 und 389/1, alle KG Untersiebenbrunn, entzogen. In der Begründung: heißt es, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;WRG 1959 §27 Abs4;
Rechtssatz: Eine Mahnung gem § 27 Abs 4 WRG stellt keinen Bescheid dar. Sie erwächst daher auch nicht in Rechtskraft, was zur Konsequenz hat, daß auch im Verfahren zur Entziehung der Bewilligung vorgebracht werden kann, die Voraussetzungen für ihren Ausspruch seien nicht gegeben gewesen. Schl... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21a;WRG 1959 §27 Abs4;
Rechtssatz: Die Entziehung der Bewilligung ist nur zulässig, wenn - neben dem Vorliegen wiederholter, zu Recht erfolgter Mahnungen - zum Zeitpunkt der Erlassung des Entziehungsbescheides die anläßlich der Bewilligung, der Änderung der Bewilligung oder Überprüfung angeordneten Maßnahmen nicht durchgeführt oder Auflagen nicht eingehalten werden. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §27 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0148 E 31. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Dem in § 27 Abs 4 WRG 1959 normierten Erfordernis "wiederholter Mahnung" ist mit einer mindestens zweimaligen Mahnung, die anläßlich der wasserrechtlichen Bewilligung gestellten Bedingungen einzuhalten, entsprochen. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 29. August 1996 wurde dem Beschwerdeführer die ihm mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 13. Juni 1991 erteilte wasserrechtliche Bewilligung für die Gewinnung von Sand und Kies durch Trockenabbau auf den Grundstücken Nr. 388/1, 2, 4-6 und 389/1, alle KG U, entzogen. In seiner gegen diesen Bescheid gerichteten Verw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §27 Abs4;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Mit dem angefochtenen Bescheid des BMLF wurde dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung für die Gewinnung von Sand und Kies durch Trockenabbau auf näher bezeichneten Grundstücken entzogen, weil ein Schotterabbau bis weit in den Grundwasserschwa... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln vom 17. Juni 1993 wurde den Beschwerdeführern die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer monovalenten Direkt-Absorber-Wärmepumpenanlage auf Grundstück Nr. 582/20 der KG S zur Raumheizung und Warmwasserbereitung erteilt. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, daß das Wasserrecht bis 31. Juli 2003 befristet erteilt wird. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung machten die Beschwerdeführer im wesentlichen gel... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §29;WRG 1959 §31c Abs4;WRG 1959 §31c;
Rechtssatz: Da der Gesetzgeber § 31c Abs 4 WRG die Anwendung einzelner für Wasserbenutzungsrechte geltender Bestimmungen, nämlich der § 27 Abs 4 und § 29 WRG, auch für nach § 31c WRG bewilligungspflichtige Maßnahmen ausdrücklich angeordnet hat, finden andere Bestimmungen über Wasserbenutzungen oder G... mehr lesen...
Mit Spruchabschnitt I. seines Bescheides vom 27. November 1989 erklärte der Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) gemäß § 27 Abs. 4 WRG 1959 das von dieser Behörde mit Bescheid vom 7. Dezember 1977 der Beschwerdeführerin verliehene Wasserbenutzungsrecht zur Versickerung bzw. zur Verrieselung von häuslichen Abwässern, Spülwässern von der Gebäudereinigung, Regenerationswässern, Kühlwässern und von Niederschlagswässern vom gesamten Einzugsbereich ihres Betriebes (1,71 ha) für verwirkt.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;WRG 1959 §27 Abs4;WRGNov 1990;
Rechtssatz: Im Fall des in § 27 Abs 4 WRG vorgesehenen Rechtsverlustes kann dem Gesetz kein Hinweis darauf entnommen werden, daß - abweichend vom Grundsatz der der Berufungsbehörde aufgegebenen Berücksichtigung von erst nach Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides eingetretenen oder hervorgekommenen Änder... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §27 Abs4;
Rechtssatz: Die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung ist in § 107 Abs 1 WRG zwar für das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren zwingend vorgeschrieben, für die Entziehung eines Wasserbenutzungsrechtes kann eine solche Anordnung dem Gesetz aber nicht entnommen werden. Dem Gesetz kann auch nicht entnommen werden, daß der Entziehung eines ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959 §27 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §27 Abs6;WRGNov 1990;
Rechtssatz: Die durch die WRGNov 1990 eröffnete Möglichkeit des teilweisen Erlöschens von Wasserbenützungsrechten kann nicht dahin ausgelegt werden, daß die Wasserrechtsbehörde befugt wäre, auch in einem Entziehungsverfahren, welches im Fall der Entziehung mit einem konstitutiven - ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;WRG 1959 §27 Abs4;
Rechtssatz: Im Fall des § 27 Abs 4 WRG kann sich die Berufungsbehörde nicht darauf beschränken zu prüfen, ob im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen, diesen Rechtsverlust verfügenden Bescheides die hiefür erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren, sondern muß es im Hinblick auf den Charakter eines solchen Ve... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt seit ca. n Jahren in X eine Lederfabrik. Für ihre Abwasserbeseitigung verfügt sie seit Jahrzehnten über eine wasserrechtliche Bewilligung. Mit in Rechtskraft erwachsenem Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 28. November 1968 wurde der Beschwerdeführerin unter bestimmten Bedingungen und Auflagen projektsgemäß die damals nachgesuchte (neue) wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betriebe einer Abwasserbeseitigungsanlage ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs4;
Rechtssatz: § 27 Abs 4 WRG sieht keine Abwägung der öffentlichen Interessen an der Gewässerreinhaltung mit jenen des Weiterbestehens eines Gewerbebetriebes und der dort vorhandenen Arbeitsplätze vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990070127.X02 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §27 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0148 E 31. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Dem in § 27 Abs 4 WRG 1959 normierten Erfordernis "wiederholter Mahnung" ist mit einer mindestens zweimaligen Mahnung, die anläßlich der wasserrechtlichen Bewilligung gestellten Bedingungen einzuhalten, entsprochen. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs4;
Rechtssatz: Die Verwirkung des Abwasserbeseitigungsrechtes in einer bisher wasserrechtlich bewilligten Form steht dem Neuerwerb eines solchen Rechtes im Zuge eines über ein neues Projekt abzuführenden Bewilligungsverfahrens nicht im Wege. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990070127.X04 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §27 Abs4;
Rechtssatz: Daß die Behörden ganz allgemein im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit möglichster Schonung erworbener Recht vorzugehen haben, vermag nichts daran zu ändern, daß das WRG - so etwa in § 27 Abs 4 - unter bestimmten Voraussetzungen auch nachhaltige Eingriffe in bestehende Rechte kennt. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §27 Abs4;
Rechtssatz: Stattgebung - Verwirkung einer Bewilligung zur Abwasserbeseitigung, Vollbeschäftigung - Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 27 Abs 4 WRG 1959 die Verwirkung der der Beschwerdeführerin erteilten wasserrechtlichen Bewilligung zur Abwasserbeseitigung aus ihrer Lederfabrik bestätig... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1;WRG 1959 §27 Abs4;
Rechtssatz: Das WRG stellt die Bedingung (im uneigentlichen Sinn) in der Bedeutung der Auflage in den Vordergrund. Dafür stellt § 27 Abs 4 WRG einen Beleg dar - denn die Nichteinhaltung einer aufschiebenden Bedingung bedürfte nicht der dort vorgesehenen Erklärung der Verwirkung der B... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §27 Abs4;
Rechtssatz: Dem in § 27 Abs 4 WRG 1959 normierten Erfordernis "wiederholter Mahnung" ist mit einer mindestens zweimaligen Mahnung, die anläßlich der wasserrechtlichen Bewilligung gestellten Bedingungen einzuhalten, entsprochen. Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §52;WRG 1959 §27 Abs4;
Rechtssatz: Gutachtliche Äußerungen, dass bestimmte Messwerte die Sollwerte bis zu 4.500 % überschritten hätten und der Gutachter daraus den Schluss gezogen hat, dass diese Größenunterschiede eindrücklich belegten, dass die wiederholt festgestellten Grenzwertüberschreitungen nicht mit - wie in der B... mehr lesen...