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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Mit dem angefochtenen Bescheid des BMLF wurde dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung für die Gewinnung von Sand und Kies durch Trockenabbau auf näher bezeichneten Grundstücken entzogen, weil ein Schotterabbau bis weit in den Grundwasserschwankungsbereich hinein und dies über einen längeren Zeitraum und einem beachtlichen Flächenausmaß eine akute Gefährdung des Grundwassers darstelle. Der Gesetzgeber geht in § 27 Abs 4 WRG offenbar davon aus, daß bei einem Konsensinhaber, der mehrmals die ihm erteilte Bewilligung nicht eingehalten hat, die Gefahr besteht, daß er weitere Verstöße gegen das Wasserrecht begehen wird. Würde aber der Beschwerdeführer weitere konsenslose Baggerungen im Grundwasserschwankungsbereich durchführen, dann stellte dies eine massive weitere Gefährdung des Grundwassers dar. Der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung stehen daher zwingende öffentliche Interessen entgegen.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:AW1997070003.A01Im RIS seit
12.11.2001