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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Eine Mahnung gem § 27 Abs 4 WRG stellt keinen Bescheid dar. Sie erwächst daher auch nicht in Rechtskraft, was zur Konsequenz hat, daß auch im Verfahren zur Entziehung der Bewilligung vorgebracht werden kann, die Voraussetzungen für ihren Ausspruch seien nicht gegeben gewesen.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Androhungen AufforderungBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen MitteilungenBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete DiversesRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeRechtskraft Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070239.X02Im RIS seit
13.11.2001Zuletzt aktualisiert am
04.11.2011