RS Vwgh 1991/3/12 90/07/0127

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Veröffentlicht am 12.03.1991
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §27 Abs4;

Rechtssatz

§ 27 Abs 4 WRG sieht keine Abwägung der öffentlichen Interessen an der Gewässerreinhaltung mit jenen des Weiterbestehens eines Gewerbebetriebes und der dort vorhandenen Arbeitsplätze vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990070127.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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