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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §27 Abs4;Rechtssatz
Die Verwirkung des Abwasserbeseitigungsrechtes in einer bisher wasserrechtlich bewilligten Form steht dem Neuerwerb eines solchen Rechtes im Zuge eines über ein neues Projekt abzuführenden Bewilligungsverfahrens nicht im Wege.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990070127.X04Im RIS seit
12.11.2001