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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Rechtssatz
Dem in § 27 Abs 4 WRG 1959 normierten Erfordernis "wiederholter Mahnung" ist mit einer mindestens zweimaligen Mahnung, die anläßlich der wasserrechtlichen Bewilligung gestellten Bedingungen einzuhalten, entsprochen.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987070148.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
21.12.2012