RS Vwgh 1988/5/31 87/07/0148

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Veröffentlicht am 31.05.1988
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwRallg;
WRG 1959 §27 Abs4;

Rechtssatz

Dem in § 27 Abs 4 WRG 1959 normierten Erfordernis "wiederholter Mahnung" ist mit einer mindestens zweimaligen Mahnung, die anläßlich der wasserrechtlichen Bewilligung gestellten Bedingungen einzuhalten, entsprochen.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987070148.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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