RS Vwgh 1991/3/12 90/07/0127

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Veröffentlicht am 12.03.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwRallg;
WRG 1959 §27 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/07/0148 E 31. Mai 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Dem in § 27 Abs 4 WRG 1959 normierten Erfordernis "wiederholter Mahnung" ist mit einer mindestens zweimaligen Mahnung, die anläßlich der wasserrechtlichen Bewilligung gestellten Bedingungen einzuhalten, entsprochen.

Schlagworte

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990070127.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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