BESCHLUSS Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, vertreten durch B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 28. Oktober 2019, Zl. ***, betreffend Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) sowie Verfahrenskosten beschlossen: I. Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 28. Oktober 2019, Zl. ***, wird aufgehoben und die A... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.01.2020 Norm: WRG 1959 §41WRG 1959 §138VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Zweck des Ermittlungsverfahrens ist es in erster Linie, den für die Erledigung einer Verwaltungssache maßgebend Sachverhalt festzustellen (§ 37 AVG); welcher Sachverhalt „maßgebend“ im Sinne der zitierten Gesetzesbestimmung ist, hängt von den für die zu treffende Entscheidung relevanten Rechtsvorschrift... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 14.01.2020 Norm: WRG 1959 §41WRG 1959 §138VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Beim Begriff der „Neuerung“ spielt die zeitliche Dimension keine Rolle. Auch die langjährige Aufrechterhaltung eines konsenslosen Zustandes vermittelt nicht das Recht zu dessen Beibehaltung und der Umstand, dass die Wasserrechtsbehörde nicht sofort gegen einen konsenslosen Zustand einschreitet, macht ei... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 14.01.2020 Norm: WRG 1959 §41WRG 1959 §138VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Folge der […] Anwendbarkeit der Übergangsbestimmung des Art II Abs 3 WRG-Novelle 1997 ist die Fiktion einer wasserrechtlichen Bewilligung. Eine solche schließt einen Beseitigungsauftrag (wegen Vorliegens einer konsenslosen Neuerung) aus. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde der A und des B, beide vertreten durch C, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 09. August 2016, ***, betreffend Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos behoben. II. Ge... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.03.2019 Norm: WRG 1959 §12 Abs2WRG 1959 §31cWRG 1959 §102 Abs1WRG 1959 §114WRG 1959 §138
Rechtssatz: Das Unterbleiben der Ersichtlichmachung im Sinne des § 31c Abs 5 lit b letzter Satz WRG [in Niederösterreich] schließt nicht die Anwendung dieses Bewilligungstatbestandes aus. Auf Grund des deklarativen Charakters des Wasserbuches kommt der Ersichtlichmachung derartiger Geb... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 04.03.2019 Norm: WRG 1959 §12 Abs2WRG 1959 §31cWRG 1959 §102 Abs1WRG 1959 §114WRG 1959 §138
Rechtssatz: Vom Gesetzeswortlaut (§ 31c Abs 5 lit b WRG) scheint jedenfalls eine Auslegung der Wortfolge „in Gebieten mit gespanntem oder artesisch gespanntem Grundwasservorkommen“ dahingehend gedeckt, dass die Bewilligungspflicht nach dieser Bestimmung (bereits) immer dann gegeben ist... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den RichterHofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A und B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 25.04.2018, ***, betreffend gewässerpolizeilichen Auftrag nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgeset... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.01.2019 Norm: WRG 1959 §38WRG 1959 §138
Rechtssatz: Eine Herstellung ist dann eine eigenmächtige Neuerung iSd § 138 WRG, wenn für sie eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist, diese aber nicht erwirkt wurde (vgl VwGH 94/07/0078). Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; eigenmächtige Neuerung; European Case Law Identi... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 14.01.2019 Norm: WRG 1959 §38WRG 1959 §138
Rechtssatz: Eine wasserrechtliche Bewilligungspflicht [§ 38 Abs 1 WRG] tritt für den Altbestand dann ein, wenn die Anlage abgeändert oder neu errichtet worden ist (vgl VwGH 98/07/0155 ua). Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; eigenmächtige Neuerung; European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 14.01.2019 Norm: WRG 1959 §38WRG 1959 §138
Rechtssatz: Die langjährige Aufrechterhaltung eines konsenslosen Zustandes vermittelt nicht das Recht zu dessen Beibehaltung. Der Umstand, dass die Wasserrechtsbehörde nicht sofort gegen einen konsenslosen Zustand einschreitet, macht ein späteres Einschreiten der Behörde nicht unzulässig, da es eine „Verjährung“ bezüglich konsenslose... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde der A Verwertungsgesellschaft m.b.H. in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 22. Jänner 2018, Zl. ***, betreffend wasserpolizeilichen Auftrag nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), zu Recht: 1. Der Bescheid vom 22.01.2018 wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgese... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.07.2018 Norm: WRG 1959 §138AWG 2002 §73 Abs1AWG 2002 §74 Abs1AWG 2002 §74 Abs2
Rechtssatz: Im Fall der Anwendbarkeit des AWG 2002 ist zur Erlassung eines verwaltungspolizeilichen Auftrages nach § 73 leg. cit. eine Heranziehung des § 138 WRG 1959 gemäß § 73 Abs. 6 AWG 2002 ausgeschlossen. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; gewässerpolizeili... mehr lesen...