Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
30.03.2021Norm
WRG 1959 §32Rechtssatz
Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines gewässerpolizeilichen Auftrages kommt es auf den Zeitpunkt seiner Erlassung an [hier: eine zwischenzeitliche Reduktion oder Beseitigung der Mistlagerungen macht den angefochtenen Auftrag nicht rechtswidrig].
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; gewässerpolizeilicher Auftrag; eigenmächtige Neuerung; Leistungsfrist;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1097.001.2020Zuletzt aktualisiert am
14.09.2021