Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
05.09.2021Norm
WRG 1959 §38Rechtssatz
Voraussetzung für die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrags gemäß § 138 Abs 1 iVm Abs 6 WRG ist das Verlangen im Sinne einer Antragstellung (vgl VwGH 2007/07/0044), wobei im Antrag des Betroffenen die zur Beseitigung der unzulässigen Neuerung im Einzelnen erforderlichen Maßnahmen nicht im Detail angeführt werden müssen (zB VwGH Ro 2017/07/0031).
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; gewässerpolizeilicher Auftrag; Hochwasserabfluss; Anlagen; Zurückverweisung; Ermittlungspflicht;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1190.001.2021Zuletzt aktualisiert am
13.10.2021