Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
30.03.2021Norm
WRG 1959 §32Rechtssatz
Absolute Gewissheit einer Beeinträchtigung nach § 32 WRG ist nicht erforderlich. Es muss vielmehr eine hohe Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer solchen Beeinträchtigung bestehen (vgl VwGH 2004/07/0157).
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; gewässerpolizeilicher Auftrag; eigenmächtige Neuerung; Leistungsfrist;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1097.001.2020Zuletzt aktualisiert am
14.09.2021