Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Mag. Warum als Einzelrichter über die Beschwerde der Gemeinde ***, in ***, ***, vertreten durch A Rechtsanwälte GmbH, in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 02.12.2019, Zl. ***, betreffend einen Auftrag nach § 138 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), nach Aufhebung des hg. Erkenntnisses vom 12.11.2021, LVwG-AV-19/001-2020, durch den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mit Erkenntnis vom 6.5.202... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.07.2024 Norm: WRG 1959 §138 WRG 1959 §142 VwGVG 2014 §28 Abs3 WRG 1959 § 138 heute WRG 1959 § 138 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/1999 WRG 1959 § 138 gültig von 01.10.1997 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde von 1. A GmbH, sowie 2. B GmbH, beide vertreten durch C Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 25. August 2021, ***, betreffend einen gewässerpolizeilichen Auftrag samt Verfahrenskosten, zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit ein gewässerpolizeilicher Auftrag (Entfernu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.01.2022 Norm: WRG 1959 §138
Rechtssatz: Durch einen Bewilligungsantrag kann ein Beseitigungsauftrag nach § 138 Abs 1 WRG nicht abgewendet werden. Scheitert der Bewilligungsantrag für eine konsenslos bestehende Anlage, ist jedenfalls mittels Beseitigungsauftrages vorzugehen. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; gewässerpolizeilicher Auftrag; B... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 28.01.2022 Norm: WRG 1959 §138
Rechtssatz: Eine Unterstützung einer Brücke gleich einem Brückenpfeiler stellt einen Teil einer bewilligungspflichtigen Brücke bzw im Falle des nachträglichen Einbaus eine Abänderung einer solchen dar. Dass möglicherweise nicht auf lange Dauer angelegte Brücken oder deren Änderung nicht dem Regime des § 38 Abs 1 WRG unterliegen sollten, ist dem ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde von 1. A sowie 2. C, beide vertreten durch B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Horn vom 08. Oktober 2021, ***, betreffend Zurückweisung eines Ansuchens und Verfahrenskosten, zu Recht erkannt: I. Der Bescheid wird insoweit, als im Spruch: die Verpflichtung zur Bezahlung von Verfahrenskosten ausgesprochen wurde, ersatzlos behoben... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.11.2021 Norm: WRG 1959 §32WRG 1959 §39WRG 1959 §138AVG 1991 §13 Abs1AVG 1991 §59 Abs1
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH ist die Erlassung eines Feststellungsbescheides nur dann zulässig, wenn sie entweder im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist oder wenn eine gesetzliche Regelung zwar nicht besteht, die Erlassung eines solchen Bescheides aber im öffentlichen Interesse lieg... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A und B, beide vertreten durch C, D, E Rechtsanwältinnen und Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 20.04.2017, Zl. ***, betreffend Abweisung von Anträgen auf Erlassung eines gewässerpolizeilichen Auftrages nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verh... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, vertreten durch B, C, Rechtsanwälte in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 02. Juni 2021, ***, betreffend Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) und Verfahrenskosten, beschlossen: I. Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 02. Juni 2021, ***, wird aufgehoben und die Angelegenheit ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.09.2021 Norm: WRG 1959 §38WRG 1959 §138VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Betroffener iSd § 138 Abs 1 WRG ist derjenige, in dessen Rechte durch die eigenmächtige Neuerung eingegriffen wird; als solche Rechte kommen die im § 12 Abs 2 WRG angeführten Rechte in Betracht, unter anderem das Grundeigentum (vgl VwGH 90/07/0038). […] Entscheidend für die Stellung als Betroffener iSd ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 05.09.2021 Norm: WRG 1959 §38WRG 1959 §138VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Voraussetzung für die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrags gemäß § 138 Abs 1 iVm Abs 6 WRG ist das Verlangen im Sinne einer Antragstellung (vgl VwGH 2007/07/0044), wobei im Antrag des Betroffenen die zur Beseitigung der unzulässigen Neuerung im Einzelnen erforderlichen Maßnahmen nicht im Detail ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 03.09.2020, Zl. ***, betreffend Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG als unbegrün... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.03.2021 Norm: WRG 1959 §32WRG 1959 §138AVG 1991 §59
Rechtssatz: Absolute Gewissheit einer Beeinträchtigung nach § 32 WRG ist nicht erforderlich. Es muss vielmehr eine hohe Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer solchen Beeinträchtigung bestehen (vgl VwGH 2004/07/0157). Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; gewässerpolizeilicher Auftrag; eigenm... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 30.03.2021 Norm: WRG 1959 §32WRG 1959 §138AVG 1991 §59
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines gewässerpolizeilichen Auftrages kommt es auf den Zeitpunkt seiner Erlassung an [hier: eine zwischenzeitliche Reduktion oder Beseitigung der Mistlagerungen macht den angefochtenen Auftrag nicht rechtswidrig]. Schlagworte Umweltrecht; Wasserr... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A und B, beide vertreten durch Rechtsanwältin C, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 26.06.2014, ***, betreffend Erlassung eines gewässerpolizeilichen Auftrages nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahre... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A und B, letztere vertreten durch den Erwachsenenvertreter C, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 02.06.2020, ***, betreffend einen beantragten gewässerpolizeilichen Auftrag nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung am 02.10.2020 zu Recht: 1. Die ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.10.2020 Norm: WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §38 Abs3WRG 1959 §138
Rechtssatz: Ein Steinwurf ist von Menschenhand angelegt und fällt damit unter „bauliche Herstellungen“. Er stellt einen Einbau in ein stehendes öffentliches Gewässer im Sinne des § 38 Abs 1 WRG dar. […] Der Steinwurf fällt aber auch unter den Begriff „andere Anlagen“ im Sinne des § 38 Abs 1 WRG. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 12.10.2020 Norm: WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §38 Abs3WRG 1959 §138
Rechtssatz: Im verwaltungsrechtlichen Verfahren ist nicht von Interesse, aus welchen Gründen eine zivilrechtliche Einwilligung zur Inanspruchnahme eines Grundstückes für eine bauliche Herstellung iSd § 38 WRG versagt wurde (vgl VwGH 2011/07/0174 ua). Diese Frage des Privatrechts ist nicht Vorfrage im Verwaltungs... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde der A, ***, ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 29. Mai 2020, Zl. ***, betreffend die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 122 WRG 1959, zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert: a) Im Spruchpunkt 2) entfällt die Wortfolge „sind unverzü... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.08.2020 Norm: WRG 1959 §21aWRG 1959 §22WRG 1959 §50WRG 1959 §105WRG 1959 §122WRG 1959 §138
Rechtssatz: § 122 WRG gibt die Möglichkeit, bei Gefahr in Verzug Sofortmaßnahmen zu treffen und nicht erst den Abschluss des Verfahrens nach § 138 WRG abzuwarten (VwGH 2516/79). Daraus folgt, dass zulässiger Adressat der einstweiligen Verfügung in einem solchen Fall der spätere Adre... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 25.08.2020 Norm: WRG 1959 §21aWRG 1959 §22WRG 1959 §50WRG 1959 §105WRG 1959 §122WRG 1959 §138
Rechtssatz: Ist die Gefahr, die von einer Wasseranlage ausgeht, nicht in einem von der Bewilligung abweichenden (mangelhaften) Zustand begründet, sondern tritt trotz konsensmäßiger Errichtung und Instandhaltung auf, hat die Wasserrechtsbehörde zum Schutz der öffentlichen Interessen n... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 25.08.2020 Norm: WRG 1959 §21aWRG 1959 §22WRG 1959 §50WRG 1959 §105WRG 1959 §122WRG 1959 §138
Rechtssatz: Infolge der dinglichen Gebundenheit des Rechtes im Sinne des § 22 Abs 1 WRG ist die Grundeigentümerin der Liegenschaft, mit der das Recht verbunden ist, Wasserberechtigte und taugliche Adressatin einer einstweiligen Verfügung. Eine erfolgte Verpachtung ändert daran nichts... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 25.08.2020 Norm: WRG 1959 §21aWRG 1959 §22WRG 1959 §50WRG 1959 §105WRG 1959 §122WRG 1959 §138
Rechtssatz: Zentrale Voraussetzung für eine Vorgehensweise nach § 122 WRG ist das Kriterium „Gefahr in Verzug“. Bei der Beurteilung, ob dieses erfüllt ist, handelt es sich um eine Rechtsfrage, zu deren Beantwortung es regelmäßig einer Beurteilung der Gefahrenlage durch Sachverständig... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 25.08.2020 Norm: WRG 1959 §21aWRG 1959 §22WRG 1959 §50WRG 1959 §105WRG 1959 §122WRG 1959 §138
Rechtssatz: Bei Anordnungen iSd § 122 WRG handelt es sich um Leistungsverpflichtungen, deren Ausspruch den an Leistungsbescheide zu stellenden Anforderungen der hinreichenden Bestimmtheit zu genügen haben. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; einstweili... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A, vertreten durch B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems an der Donau vom 03.04.2020, ***, in einer Angelegenheit nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), zu Recht: 1. Die Beschwerde vom 17.04.2020, welche gegen Spruchpunkt I. des Bescheides vom 03.04.2020 (Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme) geri... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.06.2020 Norm: WRG 1959 §138AVG 1991 §69 Abs1
Rechtssatz: Ein konkreter Wiederaufnahmegrund wird damit nicht dargelegt, es bleibt unklar, ob der Wiederaufnahmeantrag auf das Vorliegen neuer Tatsachen oder auf das Vorliegen neuer Beweismittel gestützt wird. Beschwerdeführergünstig betrachtet stellt die
Begründung: des Antrages auf das Vorliegen neuer Tatsachen ab, die bereits... mehr lesen...
BESCHLUSS Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, vertreten durch B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 04. Februar 2020, Zl. ***, betreffend Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 sowie Verfahrenskosten beschlossen: I. Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 04. Februar 2020, Zl. ***, wird aufgehoben und die Angelegenheit z... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.03.2020 Norm: VwGVG 2014 §28 Abs3AVG 1991 §37WRG 1959 §38WRG 1959 §41 Abs3WRG 1959 §138
Rechtssatz: Zweck jedes Ermittlungsverfahrens ist es in erster Linie, den für die Erledigung einer Verwaltungssache maßgebenden Sachverhalt festzustellen (§ 37 AVG); welcher Sachverhalt „maßgebend“ iSd zitierten Gesetzesbestimmung ist, hängt von den für die zu treffende Entscheidung rel... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 11.03.2020 Norm: VwGVG 2014 §28 Abs3AVG 1991 §37WRG 1959 §38WRG 1959 §41 Abs3WRG 1959 §138
Rechtssatz: Soweit es sich um eine Maßnahme im Sinne des § 41 WRG handelt, ist zu prüfen, ob die Bewilligungsfreiheit nach Abs 3 dieser Bestimmung in Betracht käme. Von dieser Regelung sind allerdings nur solche Uferbefestigungen in Form einer Verkleidung erfasst, die gegen das Ausreiße... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.03.2020 Norm: VwGVG 2014 §28 Abs3AVG 1991 §37WRG 1959 §38WRG 1959 §41 Abs3WRG 1959 §138
Rechtssatz: Hat der Adressat des gewässerpolizeilichen Auftrages den vorgefundenen Zustand nicht selbst herbeigeführt, ist zu prüfen, ob er deshalb als primär Haftender iSd § 138 Abs 1 WRG herangezogen werden kann, weil er die von einem Dritten hergestellte Anlage weiterhin nutzt. Er ka... mehr lesen...