RS Vwgh 1993/10/12 91/07/0109

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Veröffentlicht am 12.10.1993
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §121 Abs1;
WRG 1959 §138 Abs1 lita;

Rechtssatz

Bei Vorliegen einer wasserrechtlichen Bewilligung für den Abbau von Sand und Schotter durch Naßbaggerungen auf bestimmten bezeichneten Grundstücken handelt es sich bei der Errichtung von Badehütten und Einbauten Dritter nicht um Abweichungen vom bewilligten Projekt, sondern um Sachverhalte, die mit dem Projekt in keinem inneren Zusammenhang stehen und die als - im gegenwärtigen Zustand die Kollaudierung nach § 121 Abs 1 WRG sachbezogen hindernde - eigenmächtig vorgenommene Neuerungen iSd § 138 Abs 1 lit a WRG zu werten sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991070109.X03

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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